Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) nahm bei ihrer Gründung 1949 genauso wie die Bundesrepublik die schwarz-rot-goldene Flagge als Nationalflagge (genauer als Staatsflagge und Handelsflagge) an. Erst 1959 wurde das Staatswappen (Ährenkranz, Hammer und Zirkel) in die Flagge aufgenommen, um die DDR auch anhand ihrer Flagge als eigenständigen Staat zu kennzeichnen. Die im Westen als "Spalterflagge" bekannte DDR-Flagge wurde offiziell bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 geführt; das Wappen allein hingegen geriet außer Gebrauch, nachdem die erste freigewählte Volkskammer der DDR am 31. Mai 1990 beschlossen hatte: "Alle Staatswappen, die sich in und an öffentlichen Gebäuden befinden, sind unverzüglich, spätestens jedoch in Wochenfrist, zu entfernen. Wo dies aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist das Wappen zu verdecken." (Gesetzblatt der DDR Teil I 1990: 276).
Seit dem 3. Oktober 1990 werden die auch in der alten Bundesrepublik geführten Flaggen verwendet. Entgegen häufig verbreiteter Meinung ist die alte DDR-Flagge allerdings nicht verboten.
Staats- und Handelsflagge 1949-1959 |
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Staatsflagge 1959-1990; Handelsflagge 1973-1990 |
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Handelsflagge 1959-1973 |
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Standarte des Staatsratsvorsitzenden 1960-1990 |
Neben diesen Flaggen gab es in der DDR noch eine Vielzahl weiterer Flaggen und Fahnen, z.B. der Volksmarine, der anderen Teile der Streitkräfte, der Parteien (SED und Blockparteien), und auch kurzzeitig der bis 1952 existierenden Länder Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Flags of the World: East Germany (1949-1990)
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