Deutsche Flaggen: Der Bund

 

Die Bundesflagge

Bundesflagge vertikal

Bundesflagge

"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold" (Grundgesetz Art. 22). Dies ist die Flagge, die als Nationalflagge von allen Deutschen verwendet werden kann. Sie dient auch als Handelsflagge und als Flagge für alle Behörden außer den Bundesbehörden (also Länder und Kommunen).
Übrigens: "gold" meint in diesem Zusammenhang einen goldgelben Farbton und nicht einen metallisch-goldenen oder metallisch-bronzenen. Obwohl offiziöse Publikationen der Bundesregierung ("Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder" in 5 Auflagen) für den goldenen Streifen einen metallischen Ton verwenden, ist dies sowohl historisch falsch wie auch praktisch unsinnig.

Die deutsche Trikolore ("Dreifarb") entstand in Nachahmung der revolutionär-demokratischen Trikoloren, vor allem der französischen. Die Farben wurden als die "Farben des alten Reiches" ausgegeben, obwohl dieses nur die Farben schwarz und gold (vom Wappen) verwendet hatte. Die deutsche Demokratiebewegung wurde spätestens 1832 (Hambacher Fest) durch diese Flagge symbolisiert. Während der Revolution von 1848 wurde sie sogar kurzzeitig zur ersten deutschen Nationalflagge.
Die deutsche Einigung 1867/71 wurde allerdings unter einer anderen Flagge vollzogen, die der Vormacht Preußen weniger aufrührerisch erschien, nämlich der schwarz-weiß-roten Trikolore, die die Farben Preußens (schwarz-weiß) mit denen der Hansestädte (rot und weiß) verband. Schwarz-Rot-Gold wurde jedoch nie völlig vergessen, insbesondere in den süddeutschen Staaten.
Daher erschien es logisch, 1918/19 nach Sturz der Monarchie die "demokratische" Nationalflagge von 1848 wieder einzuführen. Darüber kam es jedoch zu einem heftigen Flaggenstreit mit den Anhängern von Schwarz-Weiß-Rot. Die eingegangen Kompromisse in der Flaggenfrage (z.B. Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot mit Schwarz-Rot-Gold im Obereck) verschärften die Situation noch: Schwarz-Rot-Gold wurde von den Gegnern der Weimarer Republik als Schwarz-Rot-Senf oder Schwarz-Rot-Scheiße geschmäht.
Dementsprechend war es eine der ersten Handlungen der Hitler-Regierung gegen die Weimarer Verfassung, die dort festgelegte Nationalflagge abzuschaffen und durch zunächst zwei Flaggen zu ersetzen: die schwarz-weiß-rote und die Hakenkreuzflagge (ab 1935 alleinige Nationalflagge).
Nach dem Zusammenbruch 1945 hatte Deutschland vier Jahre lang keine Nationalflagge (auch keine Handelsflagge im engeren Sinn). Die beiden 1949 entstehenden deutschen Staaten, die Bundesrepublik und die DDR, beschlossen beide, die alte schwarz-rot-goldene Flagge zur Nationalflagge zu machen, was dazu führte, daß 10 Jahre lang die verfeindeten Staaten die gleiche Flagge führten. Erst 1959 nahm die DDR ihr Staatsemblem in die Flagge auf; die resultierende Staatsflagge der DDR wurde im Westen als Spalterflagge geschmäht.
Die friedliche Revolution von 1989 fand auch unter den einfachen schwarz-rot-goldenen Flaggen (ohne DDR-Emblem!) statt. Seit dem 3. Oktober 1990 ist ganz Deutschland wieder unter der Flagge von 1848, 1919 und 1949 vereint.


Weiterführende Links:

documentarchiv.de : Anordnung über die deutschen Flaggen (1996)
www.bund.de : Beflaggungserlass (2005)
Flags of the World: Germany
Video von der Bundesflagge auf dem Reichstagsgebäude in Berlin (avi-Format; 2741 kb)


Die Bundesdienstflagge

Bundesdienstflagge vertikal

Bundesdienstflagge

"Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend." (Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996; BGBl. I S. 1729-1732).
Die Bundesdienstflagge wird nur von den Bundesbehörden (zur See auch auf Schiffen und Booten des Bundesgrenzschutzes) verwendet; die Bürger und die anderen Behörden (Länder und Kommunen) verwenden die Bundesflagge. In unterschiedlicher Größe und Form (auch als Doppelstander oder Wimpel) wird die Bundesdienstflagge auch an Dienstkraftfahrzeugen geführt.
Die Bundespost verwendete bis zur Privatisierung (Ende 1994) eine eigene Dienstflagge, die Bundespostflagge.
Eine der Bundesdienstflagge sehr ähnliche Flagge wird seit einiger Zeit inoffiziell (und im Prinzip illegal) auch von Bürgern verwendet und auf manchen Internet-Seiten über Flaggen fälschlich als Bundesdienstflagge bezeichnet. Diese Flagge zeigt statt des Bundesschildes das Bundeswappen (ein etwas anderer Adler in etwas anderem Schild).


Weiterführende Links:

documentarchiv.de : Anordnung über die deutschen Flaggen (1996)
www.bund.de : Beflaggungserlass (2005)
Flags of the World: State Flag, State Ensign and War Flag
Video von der Bundesdienstflagge vor dem Kanzleramt in Berlin (avi-Format; 3246 kb)


Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

Dienstflagge der Seestreitkräfte

Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr kann als Variante der Bundesdienstflagge angesehen werden, mit dem Unterschied, daß sie am fliegenden Ende eingeschnitten ist ("Doppelstander"). Sie wurde 1956 mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr (BGBl. I. S. 447) eingeführt: "Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form des Doppelstanders. Die der Stange abgewendete Seite ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange."
Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr wird sowohl am Heck von Kriegsschiffen der Bundeswehr gehißt, als auch in verkleinerter Form als Gösch (Flagge am Bug).
Die Form der am fliegenden Ende eingeschnittenen Flagge ist im Nord- und Ostseeraum für Kriegsschiffe sehr gebräuchlich, so z.B. in Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Polen und Estland. Mit dieser Form und dem Bezug zur Bundesdienstflagge setzt sich diese Flagge bewußt von den verschiedenen Reichskriegsflaggen ab, die seit 1871 geführt worden waren.


Weiterführende Links:

Flags of the World: Service Ensign


Die Truppenfahne

Truppenfahne

In bewußter Abgrenzung zur militärischen Tradition hatte die Bundeswehr nach ihrer Gründung 1956 zunächst auf spezielle Fahnen für ihre Truppeneinheiten (Truppenfahnen) verzichtet. Bei zeremoniellen Anlässen, insbesondere zusammen mit den NATO-Partnern, zeigte sich jedoch immer wieder der Bedarf an entsprechenden Fahnen, die dann z.T. in Eigenregie hergestellt wurden. Um dem Wildwuchs ein Ende zu setzen, wurde 1964 die Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr (BGBl. I. S. 817) erlassen: "Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler. Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100 cm) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt."


Weiterführende Links:

Flags of the World: Colour for Armed Forces Units


Die Standarte des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin

Standarte des Bundespräsidenten

"Die Standarte des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet, Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12." (Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996; BGBl. I S. 1729-1732). Diese Flagge war bereits 1921 bis 1933 (mit geringfügigen Änderungen ab 1925) als Standarte des Reichspräsidenten verwendet worden. Der Verordnung von 1950, in der sie als Standarte des Bundespräsidenten wieder eingeführt wurde, wurde 1996 die weibliche Form der Amtsbezeichnung hinzugefügt.
Die Standarte weht sowohl auf dem Amtssitz des Bundespräsidenten, als auch auf Schiffen der Bundesmarine, wenn der Präsident an Bord ist; außerdem wird sie am Dienstkraftfahrzeug geführt.


Weiterführende Links:

Flags of the World: Standard of the Federal President


Bundeswappen und Bundesschild

Standarte des Bundespräsidenten

Standarte des Bundespräsidenten

"..., daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzne Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe." (Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950. BGBl. I: 26) Die genauere Ausführung wurde durch Musterzeichnungen definiert: wenn der Adler in einem Schild gezeigt wird, ist dieser unten in eine Spitze ausgezogen; wenn er ohne Umrahmung gezeigt wird, erscheint der Adler ganz anders gezeichnet. Auf den Dienstflaggen schließlich erscheint eine weitere Variante (der sogenannte Bundesschild): im Halbrundschild der Adler mit etwas gestutztem Gefieder. Schwarz-rot-goldene Flaggen, die statt des Bundesschildes das Bundeswappen mit dem unten zugespitzten Schild und dem Adler ohne Stutzung des Gefieders zeigen, sind keine Bundesdienstflaggen.



Literatur:

Schurdel, HD (1995) Flaggen & Wappen Deutschland. Augsburg (Battenberg). [scu95]
Laitenberger, B & Bassier, M (2000) Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder (5. Auflage). Köln etc. (Carl Heymanns). [lab00]
Rabbow, A (1969) Schwarz-Rot-Gold oder Schwarz-Rot-Gelb? Kleeblatt-Jahrbuch 1968/69: 30-32.
Rabbow, A (2001) Deutsche Flaggen, die es nicht gibt. Der Flaggenkurier 13: 30-33.
Schurdel, HD (1985) Die Truppenfahne der Bundeswehr - eine Dokumentation. Kleeblatt-Jahrbuch 1984/85: 126-163. [scu85]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Bundesgesetzblatt I: 1-19.
Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950. Bundesgesetzblatt I: 26.
Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950. Bundesgesetzblatt I: 205.
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr vom 25. Mai 1956. Bundesgesetzblatt I: 447.
Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr vom 18. September 1965. Bundesgesetzblatt I: 817.
Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996. Bundesgesetzblatt I: 1729-1732.


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30. April 2003
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