Land Nordrhein-Westfalen |
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Landesflagge"Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot." (Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10.3.1953; GVBl. 1953: 219-220). Die Farben der Landesflagge kombinieren die Provinzialfarben des
Rheinlandes (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot). |
Landesdienstflagge"Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge, die in
der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und
roten Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, das Landeswappen
zeigt." (Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die
Landesflagge vom 10.3.1953; GVBl. 1953: 219-220). |
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