Land Niedersachsen |
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Landesflagge"Die Landesflagge zeigt in drei gleich breiten Querstreifen von oben nach unten die Farben Schwarz, Rot und Gold, auf dem roten Streifen, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und goldenen Streifen je bis zur Hälfte übergreifend, das Landeswappen, das Roß nach der Stange gewendet." "Das Land führt als Wappen ein nach rechts gewendetes springendes weißes Roß im roten Felde." (Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952; GVBl. 1952: 169-170). Die Landesflagge ist zugleich Landesdienstflagge. Das nach dem zweiten Weltkrieg aus vier ehemals eigenständigen
Ländern (Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe)
entstandene Niedersachsen nahm die deutschen Farben als
Kompromißlösung an. Das Roß gilt als uraltes Symbol Niedersachsens
und erscheint erstmals 1361 in Siegeln. |
Dienstflagge der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern"Die im öffentlichen Dienst des Landes stehenden Fahrzeuge zur See
und auf Binnengewässern führen als Dienstflagge die Landesflagge in
der Form des Doppelstanders." (Beschluß des Niedersächsischen
Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst
stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern vom 22.10.1953;
MBl. 1954: 270). Während die Dienstboote und -schiffe der anderen
Länder als Hauptflagge (meist am Heck) die deutsche Nationalflagge
führen, und nur an untergeordneter Stelle (z.B. als Gösch am Bug) die
jeweilige Landesdienstflagge, verwendet Niedersachsen als einziges
Land eine eigene Dienstflagge als Hauptflagge. |
Flagge des ehemaligen Landes Hannover"Daneben zeigen die öffentlichen Bauten des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe in der Regel deren frühere Flaggen." (Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952; GVBl. 1952: 169-170). "Die Flagge des ehemaligen Landes Hannover zeigt in zwei gleich
breiten Streifen die Farben gelb und weiß." (Beflaggung öffentlicher
Bauten. RdErl. d. Nds. MP. vom 27.1.1953; MBl. 1953: 42) |
Flagge des ehemaligen Landes Oldenburg"Daneben zeigen die öffentlichen Bauten des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe in der Regel deren frühere Flaggen." (Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952; GVBl. 1952: 169-170). "Die Flagge des ehemaligen Landes Oldenburg ist die durch ein
einfaches rotes Kreuz in vier gleiche Rechtecke geteilte blaue
Flagge." (Beflaggung öffentlicher Bauten. RdErl. d. Nds. MP. vom
27.1.1953; MBl. 1953: 42). |
Flagge des ehemaligen Landes Braunschweig"Daneben zeigen die öffentlichen Bauten des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe in der Regel deren frühere Flaggen." (Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952; GVBl. 1952: 169-170). "Die Flagge des ehemaligen Landes Braunschweig zeigt in zwei
gleich breiten Streifen die Farben blau und gelb." (Beflaggung
öffentlicher Bauten. RdErl. d. Nds. MP. vom 27.1.1953; MBl. 1953:
42). |
Flagge des ehemaligen Landes Schaumburg-Lippe"Daneben zeigen die öffentlichen Bauten des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe in der Regel deren frühere Flaggen." (Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952; GVBl. 1952: 169-170). "Die Flagge des ehemaligen Landes Schaumburg-Lippe zeigt in drei
gleich breiten Streifen die Farben weiß, rot und blau." (Beflaggung
öffentlicher Bauten. RdErl. d. Nds. MP. vom 27.1.1953; MBl. 1953:
42). |
Weiterführende Links:Ostfriesische Landschaft |
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