Freistaat Bayern |
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StreifenflaggeDie Verfassung des Freistaates Bayern vom 2.12.1946 bestimmt: "Die Landesfarben sind Weiß und Blau." Die Landesflaggen (offiziell Staatsflaggen genannt) wurden näher bestimmt in der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Dienstflaggen für Kraftfahrzeuge vom 16.11.1953 (GVBl. 1953: 193): "Bayerische Staatsflagge ist die Streifenflagge oder die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben, oben weiß, unten blau." Die Landesfarben entstammen dem weiß-blauen Rautenwappen Bayerns. |
Rautenflagge"Die Grundform der Rautenflagge enthält 21 weiße und blaue Rauten (Wecken), wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die rechte obere Ecke des Flaggentuchs für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt." (Bekanntmachung vom 16.11.1953). In der Realität enthalten die meisten Rautenflaggen eine weitaus größere, sehr variable Zahl von Rauten. Die Rautenflagge greift das zentrale Wappenbild Bayerns, die weiß-blauen Rauten auf. Diese hatten die Wittelsbacher Herzöge von den Grafen von Bogen geerbt, und führten sie seit 1247 im Siegel. Die weiß-blaue Rautenflagge stellt, im Gegensatz zu der Mehrzahl der eher langweiligen Streifenflaggen in Deutschland, eine weltweit unverwechselbare und einzigartige Flagge dar. Sie sollte nicht durch die weit verbreitete Belegung mit dem großen bayerischen Staatswappen ihrer Einfachheit beraubt werden. Die Verwendung des bayerischen Staatswappens ist im übrigen den Bürgern nicht gestattet. Entgegen weit verbreiteter Meinung (auch von Flaggenherstellern) gibt es keine bayerische Landesdienstflagge, die auf der Streifenflagge oder auf der Rautenflagge das große Staatswappen (mit oder ohne Schildhalter) zeigt. Sowohl die Bürger als auch die Behörden sollen nur die Rautenflagge oder die Streifenflagge verwenden. |
Weiterführende Links:Bezirke in Bayern |
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