Dieter Beutel
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 Heraldik
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Nr. 4/2007

gesamt 15 Seiten

Gemeindewappen in WIKIPEDIA

In dieser Online-Enzyklopädie wird in der Regel auch das entsprechende Gemeindewappen abgebildet. Da auch Laien diese Enzyklopädie befüllen können sollte man diese Wappen nebst der Beschreibung nicht fur anitlich ansehen. Auch werden teilweise Wicht mehr gültige Wappen abgebildet. Z.B. Tholey, Völklingen und Wadern zeigen die Wappen vor der Gebietsreform und nicht die heute gültigen. Ich sehe mich aber persönlich nicht in der Lage alle Wappen zu prüfen und zu berichtigen.

"Auf Schild und Flagge -
Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen"

Das in Nr. 3 angekündigte Wappenbuch lässt auf sich warten. Gemäß Mitteilung des Verlages hat die Landesregierung noch keine Druckfreigabe erteilt.

Wappen und Flaggen in Ostpreußen seinen Kreisen und Kreisstädten - gestern und heute

Unter diesem Titel präsentierte Erwin Günther auf dem 22. Internationalen Kongreß für Vexillologie sein neustes Werk. Mit 258 Seiten und 650, überwiegend farbigen, Abbildungen ist es sein umfangreichstes Werk geworden. Wie alle bisherigen Arbeiten von ihm ist es von herausragender Qualität. Mit diesem Band hat er jetzt die deutschen Ostgebiete, bis auf Westpreußen, abgearbeitet.

Bezug: Erwin Günther Am Pfarrbach 2, 09212 Limbach-Oberfrohna

Wappen und Flaggen der Stadt- und Landkreise Brandenburgs und der ehemaligen Grenzmark Posen-Westpreußen
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 1998. - 138 S. Abb. ; 30 cm

Wappen und Flaggen der Kreise und Kreisstädte in Pommern
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 2000. - 169 S. Abb. ; 30 cm

Neues aus brandenburgischem Land diesseits und jenseits von Oder und Neiße
Eine vexillologisch-heraldische Betrachtung
Limbach-Oberfrohna Selbstverlag, 2002. - 63 S. ; Farbtfln. ; 30 cm.

Wappen und Flaggen in Schlesien, seinen Kreisen und Kreisstädten. Teil 1: Niederschlesien
Limbach-Oberfrohna Selbstverlag, 2003. - 190 S. ; Farbtfln. ; 30 cm.

Wappen und Flaggen in Schlesien, seinen Kreisen und Kreisstädten. Teil 11: Oberschlesien
Limbach-Oberfrohna Selbstverlag, 2004. - 190 S. ; Farbtfln ; 30 cm.

Wappen und Flaggen in Schlesien, seinen Kreisen und Kreisstädten. Teil 111: Ehemaliges Österreich-Schlesien sowie Ergänzungen Nieder- und Oberschlesien
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 2005. - 105 S. ; Farbtfln. ; 30 cm.

Bundesland Sachsen-Anhalt: Der Weg zur Neubildung und zu seinen Symbolen
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 1995. - 76 S- : Abb. ; 30 cm

Wappen und Flaggen der Stadt- und Landkreise Sachsen-Anhalts, der ehemaligen Provinz Sachsen und des Landes Anhalt
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 1996. - 126 S. : Abb. - 30 cm

Wappen, Flaggen und Symbole in Sachsen und seinen Stadt- und Landkreisen
Limbach-Oberfrohna; Selbstverlag, 2001. - 140 S. : Farbtfln.; 30 cm


Duisburg

1905 schlossen sich Ruhrort und Meiderich mit Duisburg zusammen, nachdem nach Ruhrort selbst der jetzige Duisburger Ortsteil Beek eingemeindet worden war, 1929 wurde die Stadt Hambom mit dem damaligen Stadtgebiet Duisburg vereinigt. Im Jahre 1974 wurden durch das Ruhrgebiet-Gesetz vom 09.07. die Städte Homberg/Ndrh., Rheinhausen, Walsum, sowie die Gemeinden Rumeln-Kaldenhausen mit der Stadt Duisburg vereinigt.

Geteilt von Gold und Rot; oben ein wachsender rot gezungter schwarzer Doppeladler, unten eine dreitürmige silberne gezinnte Burg.



Das Wappen geht auf ein städtisches Rücksiegel des 15. Jahrhunderts zurück. Seit dem 16. Jahrhundert ist auch die farbige Fassung bezeugt. Der Adler erinnert an die frühe Zugehörigkeit der Stadt zum Reich, die Burg steht für den zweiten Teil des namens oder allgemein für die ummauerte Stadt. Die Insignien Duisburgs wurden nach der Neugliederung beibehalten.

Genehmigung zur Weiterführung des Wappens, des Siegels und des Banners am 31.01.1977 durch Regierungspräsident Düsseldorf

Meiderich

Gespalten durch eine eingebogene gespaltene Spitze; darin vorne eine fünfmalige Teilung in Gold und Schwarz, hinten in Gold geteilt durch einen rot-silbernen Wolkenschnitt; von Silber und Blau; vorne ein schwarzes Zahnrad belegt mit gekreuzten schwarzen Schlägel und schwarzen Hammer, hinten ein goldener Anker.



Schlägel und Hammer sind die Symbole des Bergbaus. Das Zahnrad versinnbildlicht die Industrie. Der Anker ist Hinweis auf die Schifffahrt. Die vordere Teilung der eingeschweiften Spitze erinnert an die Familie Mylendonk die zwei Balken im Wappen flührten. Der rot-silbeme Wolkenschnitt ist dem Wappen der Familie Stecke entnommen. Beide Familien übten die ihnen vom Landesherrn zugestandene Gerichtsbarkeit in der Herrlichkeit Meiderich aus.

Ruhrort

Gespalten und vorne geteilt; oben in Rot eine goldene Lilienhaspel, unten in Gold ein in drei Reihen von Rot und Silber geschachter Balken; hinten in Grün ein schräger silberner Wellenbalken.



Der Wellenbalken soll offensichtlich Ruhrorts Lage am Wasser kennzeichnen. Die beiden anderen Embleme beziehen sich auf die landesherrschaftliche Zugehörigkeit zu Kleve-Mark. Die Grafen von der Mark führten den Schachbalken in ihrem Wappen, die Klever Grafen die Lilienhaspel.

Hamborn



Nachdem Hambom 1911 Stadtrechte erhalten hatte, war es notwendig, als Symbol eigener Hoheit ein Stadtwappen zu schaffen. Als Ernblem wurde ein roter Löwe genommen, dessen Vorbild sich im Wappen des Alexander von Horst, eines der letzten Äbte des Stiftes Hambom (+ 1790), findet. Dieser Löwe sollte unter seinen Füßen Schlägel und Eisen, die beiden Bergbausymbole, zeigen. Obwohl das Wappen nie genehmigt wurde, ist es bis zur Vereinigung mit Duisburg 1929 weitergeführt worden.

Homberg Ndrh.

In Gold ein schmaler schwarzer Balken, im linken grünen Freiviertel ein schräger silberner Wellenbalken.



Der damals zur Grafschaft Moers gehörige Ort besaß für sein Schöffengericht seit dem frühen 15. Jahrhundert ein Siegel, das den heiligen Jakobus den Älteren als Ortspatron mit einer Pilgermuschel in der rechten und einem Schwert in der Linken wachsend über einem Schildchen zeigt, darin als Wappenbild nochmals die Muschel. Infolge der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert bekam Homberg nach Eingemeindung von Essenberg und Hochheide 1921 den Stadtrang und 1924 das Wappen. Der goldene Schild mit schwarzem Balken war das Wappen der Herren von Moers; der Schrägwellenbalken bedeutet den Rhein und damit den Zusatz zum Stadtnamen. Der "Schrägfluss" auf grünem Feld spielt zudem auf das frühere Wappen der Rheinprovinz an.

Rheinhausen

Geteilt von Gold und Blau; oben ein schreitender roter Löwe, zwischen den Vorderpranken stehend ein gehenkelter roter Holzeimer, unten drei 2 : 1 gestellte silberne heraldische Rosen.



Die 1923 aus den Bürgermeistereien Hochemmerich und Friemersheim gebildete, in neuerer Zeit durch die Industriealisierung geprägte Großgemeinde bekam 1934 die Stadtbezeichnung. Das 1935 vom Preuß. Staatsministerium verliehene Wappen entspricht durch den Löwen und die heraldischen Rosen dem Stammwappen des früheren Geschlechts der Friemersheim (Vrymersheim). Das Schöffengericht ihrer gleichnamigen Herrlichkeit flührte schon seit dem frühen 14. Jahrhundert im Siegel eine der drei Rosen der Familie. Der Eimer redet für Hochemmerich und war auch altes Siegelbild der dortigen evangelischen Kirche.

Rummeln-Kaldenhausen

In einem gespaltenen Schild rechts ein schwarzes balkenkreuz auf silbernem Felde, links drei schräglinks übereinandergestellte silberne Rosen auf blauem Feld.



Das Wappen symbolisiert die Vereinigung der beiden früheren Einzelgemeinden Rumeln und Kaldenhausen im Jahre 1934. Der schwarze Balken auf Silber, das Kreuz des Erzstiftes Köln erinnert an die einstige Landesherrschaft Kölns über den südlichen Teil der Ortschaft Kaldenhausen. Der nördliche Teil mit der Ortschaft Rumeln gehörte zur Herrlichkeit Friemersheim, deren Wappen die drei silbernen Rosen in Blau entnommen wurden.

Wappen am 28.01.1958, Bannen am 07.12.1961 genehmigt durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen.

Walsum

Unter silbernem Schildhaupt, darin die blau bekleidete, golden nimbierte Büste des hl. Dionysius mit silbernem Pallium, die Rechte segnend erhoben, in der Linken das abgeschlagene, golden nimbierte Haupt mit Mitra tragend, an der Teilungslinie in Rot ein unterhalbes silbernes Schildchen, überdeckt mit einer goldenen Lilienhaspel.



Die durch die Industrie zur Bedeutung gelangte, 1958 mit dem Stadtrang ausgezeichnete Gemeinde erhielt 1928 vom Preuß. Staatsministerium die Genehmigung der Wappenabbildung. Das Schildhaupt deutet auf den Patron der Kirche in Alt-Walsum hin. Schildchen und (hier gemindertes) "Glevenrad" sind dem Wappen der Grafen von Kleve als der einstigen Landesherren entlehn.


Das Wappen der Gemeinde Hellenthal

Der Gemeinde Hellenthal ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 08. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden.

Heraldische Beschreibung:

geteilt von Blau und Silber; oben ein silbernes Antoniuskreuz, unten ein roter Herzschild, überhöht von einem 5-lätzigen blauen Turnierkragen.



Sinndeutung:
Das Antoniuskreuz gilt als Wahrzeichen Hellenthals, es befand sich -innerhalb eines Tartschenschildes auf dem Schlussstein des Hauptportals und als Bekrönung des Dachreiters an der um 1520 erbauten Antonius-Kapelle in Hellenthal. Im unteren Schildteil das Stammwappen des Adelsgeschlechts von Reifferscheid, weil ein Teil von Hellenthal zur Herrschaft und zum Kirchspiel Reifferscheid gehörte.

Die (etwas längere) Entstehungsgeschichte des heutigen Wappens der Gemeinde Hellenthal

Durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des ehem. Landkreises Schleiden vom 24. Juni 1969 ist die Gemeinde Hellenthal zum 1. Juli 1969 aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Hellenthal, Hollerath, Udenbreth und Losheim entstanden. Jede dieser Gemeinden führte ein eigenes Gemeindewappen. Mit dem Zusammenschluss und der Bildung der neuen Gemeinde Hellenthal verloren diese Wappen ihre Gültigkeit.

In einer Sitzung des Gemeinderates am 18. September 1970 empfahlen der damalige Gemeindedirektor Werner Rosen und Bürgermeister Karl Dornseifer die Einführung eines Gemeindewappens für die neue Gemeinde Hellenthal. Eine Beschlussfassung wurde jedoch zunächst einstimmig vertagt, weil man den einzelnen Ratsfraktionen Gelegenheit zur internen Beratung geben wollte. In einer weiteren Ratsitzung am 30. Oktober 1970 beschloss man die Einführung eines Gemeindewappens für die Gemeinde Hellenthal in Form des Wappens der früheren Gemeinde Hellenthal. Unter Datum vom 14. Januar 1971 sprach sich jedoch das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf gegen die Obernahme des Wappens der früheren Gemeinde Hellenthal als Wappen für die neue Gemeinde aus und machte seinerseits entsprechende Änderungsvorschläge. Diese fanden jedoch im politischen Raum keine Zustimmung; so beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15. September 1976 die Verwaltung, in Ausführung des Ratsbeschlusses vom 30. Oktober 1970 dem Hauptstaatsarchiv nochmals das Wappen der früheren Gemeinde Hellenthal als Entwurf für ein neues Gemeindewappen zur Stellungnahme vorzulegen und danach die notwendige Entscheidung des Regierungspräsidenten einzuholen.

In der folgenden Stellungnahme des Hauptstaatsarchives vom 22. November 1976 wurde allerdings festgestellt, dass das bis zur Neugliederung im Jahre 1969 von der "alten" Gemeinde Hellenthal geführte Wappen niemals genehmigt worden war. Dieses Wappen gehe auf einen Entwurf aus dem Jahr 1929 zurück, gegen den seinerzeit bereits seitens des Preußischen Geheimen Staatsarchivs und des Staatsarchivs Düsseldorf Bedenken bestanden hätten und die Gemeinde schließlich "angesichts der mit der Verleihung verbundenen Schwierigkeiten" auf die Einführung des Wappens verzichtet habe. Im Jahre 1946 sei dann im Gemeinderat erneut über die Einführung des Wappens beraten worden. Seitdem führte -oder besser gesagt "gebrauchte"- die Gemeinde bis zur kommunalen Neugliederung am 30. Juni 1969 dieses Wappen als Wappen der Gemeinde Hellenthal. "Seine auf Geschichte und Tradition beruhenden Aussagen sind auch in der Bürgerschaft präsent. Das Wappen weist auf die frühere territoriale Zugehörigkeit hin, die für die "alte" Gemeinde Hellenthal wie für den durch die kommunale Neugliederung geschaffenen Zusammenschluss gleichermaßen zutreffen", so geschrieben in einem Antrag auf Genehmigung beim damaligen Regierungspräsidenten in Aachen vom 19. Juli 1978. Aber mit seiner Entscheidung vom 7. Januar 1980 lehnte dann der Regierungspräsident Köln den Antrag der Gemeinde aufgrund der Bestimmungen der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Verordnung zur Genehmigungspflicht kommunaler Dienstsiegel, Wappen und Flaggen ab.

Diese ablehnende Entscheidung wurde dem Haupt- und Finanzauschuss in seiner Sitzung am 23. Januar 1980 bekannt gegeben. In dieser Sitzung schloss sich der Ausschuss sodann einem neuen Gestaltungsvorschlag des damaligen Bürgermeisters Dr. Armin Haas an. Dieser Vorschlag ging von einem zweigeteilten Wappen aus, das im oberen Teil den "Antoniusstab" (Wappen des Ortes Hellenthal) und im unteren Teil einen Herzschild und darüber einen 5-lätzigen Turnierkragen (Wappen der Grafen zu Salm-Reifferscheid) enthält. Dem Gemeinderat wurde einstimmig empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage dieses Vorschlages ein neues Wappen zu entwerfen und zur Genehmigung vorzulegen.

Diesem Vorschlag stimmte sodann der Rat in seiner Sitzung am 30. Januar 1980 einstimmig zu. Damit begann dann -über 10 Jahre nach Entstehen der "neuen" Gemeinde- erneut eine "Entwurfsplanung" für ein neues Gemeindewappen.

Die Verwaltung hat nach diesem Beschluss Kontakt mit dem Heraldiker Lothar Müller-Westphal aus Düren wegen der Gestaltung eines Wappens aufgenommen. Im Oktober 1985 wurden dem Haupt- und Finanzaussehuss mehrere Wappenentwürfe des Heraldikers vorgelegt, alle Entwürfe hatten als Ausgangspunkt jeweils das "Antoniuskreuf' und ergänzend das Reifferscheider Wappen. In der Ausschusssitzung sprach man sich allerdings dann wiederum mehr für den bereits 1980 von Bürgermeister Dr. Haas und damit gegen die von Herrn Müller-Westphal vorgelegten Entwürfe aus. Einen weiteren Vorschlag brachte Ausschussmitglied Erwin Wahl mit einem großen goldenen "Antoniuskreuz" und darüber einem 5-lätzigen Turnierkragen auf rotem Hintergrund ein. Beide Vorschläge aus dem Ausschuss sollten an den Heraldiker weitergegeben werden. Im November 1985 legte dann Herr MüllerWestphal die ihm vorgelegten Entwürfe in überarbeiteter Fassung mit einer Stellungnahme vor.

Auch in einer weiteren Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 1986 konnte man sich nicht entscheiden, man bildete allerdings einen sog. "Wappenausschuss", dem neben dem Bürgermeister noch weitere vier Gemeindevertreter angehörten. Dieser Ausschuss beriet am 9. Februar 1988 über die vorliegenden beiden Entwürfe und empfahl die Einführung eines Wappens und eines Siegels auf der Grundlage des Bürgermeistervorschlags. Auf die anschließende Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24. Februar 1988 beschloss der Gemeinderat am 10. März 1988 die Annahme des von der "Wappenkommission" vorgeschlagenen Entwurfes und beauftragte die Verwaltung zur Einholung eines Gutachtens des Hauptstaatsarchivs in Düsseldorf. Mit Schreiben vom 28. März 1988 teilte das Hauptstaatsarchiv mit, dass "gegen den vorgelegten Entwurf eines Dienstsiegels und eines Wappens für die Gemeinde Hellenthal seitens des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv keine Bedenken bestehen".

Nach anschließender geringfügiger heraldischer Oberarbeitung wurde der nunmehr endgültige Wappenentwurf zur Genehmigung übersandt.

URKUNDE

Aufgrund des § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.8.1984 (GV NW 1984 S. 475) genehmige ich, dass die Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen ein Dienstsiegel und ein Wappen -wie in den angehefteten Entwürfen dargestellt- führt.

Beschreibung:

Das Wappen geteilt von Blau und Silber; oben ein silbernes Antoniuskreuz, unten ein roter Herzschild, überhöht von einem 5-lätzigen blauen Turnierkragen

Das Siegel
im Siegelrund der Wappenschild der Gemeinde in schwarzweißer Umrisszeichnung
Umschrift oben: GEMEINDE HELLENTHAL
Umschrift unten: KREIS EUSKIRCHEN

Köln, den 08. Juli 1988
Der Regierungspräsident
31.21.04 (Siegel)
Im Auftrag:
gez. Lehmkühler

Viele Anläufe wurden also genommen, viele Hürden überwunden. Fast 18 Jahre hat es nach den ersten Gedanken der gemeindlichen Führungsspitzen im Jahre 1980 gedauert, bis die heutige Gemeinde Hellenthal urkundlich ihr jetziges Gemeindewappen und -siegel zuerkannt erhalten hat. Und noch eines ist wohl auch erwähnenswert. Nicht der gemeinhin "fachmännisch-heraldische" Entwurf machte das Rennen, der damalige Bürgermeister zeichnete mit wenigen Federstrichen den fast schon endgültigen Entwurf auf eine Sitzungsvorlage und schrieb damit die Grundidee -und beinahe schon die endgültige Fassung- für das heutige Wappen der Gemeinde Hellenthal nieder.

Das nicht genehmigte, im Gebrauch geführte ehemalige Wappen von Hellenthal zeigt:



im kreuzgeteilten Schild rechts oben in Grün einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, das Wasser der ehemaligen Rheinprovinz; links oben in Blau ein silberner "Antoniusstab" mit 2 goldenen Glöckchen, das Wappen des Ortes Hellenthal; rechts unten in Gold ein quergeschobener roter Balken, das Wappen der Grafen von Manderscheid-Schleiden, unter deren Herrschaft die links vom Preth- bzw. Platisbach gelegene Seite von Hellenthal lag. Links unten in Silber ein roter Herzschild, darüber ein fünflatziger Turnierkragen, das Wappen der Grafen zu Salm-Reifferscheid über den rechts des Preth- bzw. Platisbach gelegenen Ortsteil.

Die gesetzliche Neugliederung (24.06.1969) löste das Amt Hellenthal auf. Diesem Amt wurde am 05.06.1967 folgendes Wappen verliehen:

Über einer goldenen (gelben) Staumauer in Blau ein silberner (weißer) Antoniusstab.

Der Antoniusstab ist im Schlussstein im Hauptportal der früheren katholischen Pfarrkirche. Die Staumauer steht für die Oleftalsperre in Hellenthal.




Altes und Neues Wappen in Rhede



Das alte Rheder Wappen aus dem Jahr 1939 zeigt ein in Silber und Schwarz gespaltenes Schild, dessen silbernes Feld mit zwei schwarzen Zickzackfäden belegt ist, während das schwarze einen aufrechten goldenen Schilfkolben aufweist. Die silberne Schildhälfte gibt das Wappen des in Rhede erloschenen Geschlechtes Non Reede" wieder, der ältesten Besitzer der Burg von Rhede. Das Schilfrohr in der schwarzen Schildhälfte will als redendes Sinnbild auf den Ortsnamen Rhede = Ried anspielen.



Das neue Wappen der Stadt Rhede (viergeteilt), ein in Silber und Grün quadrierter Schild, dessen Felder 1 und 4 mit je zwei schwarzen Zickzackfäden, Feld 2 mit einem silbernen Weberschiffchen und Feld 3 mit einen silbernen Pflugschar belegt sind, ist am 26.09.1968 durch den Innenminister NW genehmigt worden.

Das 1939 für das Amt Rhede genehmigte Wappen wurde nach dem Zusammenschluss der bisherigen amtsangehörigen Gemeinden (1968) weitergeführt.

Das 1. und 4. Feld zeigen das Wappen der in Westfalen ausgestorbenen Herren von Rhede, die bis in das 14. Jhdt. Ortsherren waren. Das Weberschiffchen und die Pflugschar im 2. und 3. Feld stehen für die Textilindustrie und die Landwirtschaft. Die Farben in den Feldern 3 und 4 wurden 1939 neu festgelegt.

Die Geschichte der Wappen in Rhede

Allgemeines

Ursprünglich haben der Gebrauch von Wappen und Siegeln inhaltlich wie zeitlich nichts miteinander zu tun. Aber Wappenbilder sind schon früh, sicher seit der Mitte des 12. Jahrhunderts, auch als Siegelbilder gebraucht worden. Das heißt, dass auf Wappenschildern erscheinende Symbole, persönliche Zeichen ihres Trägers, nicht selten in Siegel übernommen worden sind. In Westfalen ist dieses bei Siegeln des hohen Adels seit etwa 1200 zu beobachten. Diese Feststellung trifft auch für die Städte zu, die bald nach 1200 in Verbindung mit anderen Symbolen zunächst die der Territorialherren als Beizeichen in ihre Siegel übernommen haben, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass sie Gründungen der Territorialherren sind und deren Gebot unterstehen. Solche Siegelbilder sind zumeist die frühesten Belege für das Vorkommen von Wappen, denn ähnlich alte Wappen, zumal solche von Kommunen, sind nicht erhalten geblieben. In Westfalen kann die Stadt Dortmund das früheste Beispiel einer Abbildung ihres Wappens vorweisen, wie es auf einer aus der Zeit um 1300 stammenden Brieflade mehrfach erscheint.

Gern haben die Städte auch sogenannte redende Wappen als Hoheitszeichen gewählt. Es sind Symbole, die zumeist volksetymologischen Erklärungen der Ortsnamen entsprungen sind und wissenschaftlichen Erklärungen nicht standhalten. So hat etwa Ahlen einen Aal, Bocholt eine Buche, Borken eine Burg, Coesfeld einen Kuhkopf gewählt, Symbole, die auf Siegeln vorkommen und in Wappendarstellungen übernommen worden sind. Doch auch in unserer Zeit haben einige Gemeinden sich redende Wappen verleihen lassen, so etwa Everswinkel ein Wappen mit einem Eber, Havixbeck ein Wappen mit einem Habicht und Bach. Die Gleichsetzung von Siegel- und Wappenbild ist also schon eine Praxis des 13. Jahrhunderts.

Bis 1296 sind Wappen nur städtischen Gemeinwesen verliehen worden. Danach wurde die Beschränkung auf Städte durch einen Erlass des Ministers des Innern aufgehoben und der Weg für eine Verleihung auch an Kreise, Ämter und Landgemeinden frei gemacht. Es dauerte nicht lange, bis nun die noch nicht Berechtigten in größerer Anzahl Anträge auf Verleihung stellten. Stärkster Andrang herrschte in den Jahren 1935 - 1943. In dieser Zeit wurden in Westfalen über 260 neue Wappen geschaffen, darunter 17 Kreis- und 77 Ämterwappen. Erste Nachkriegswappen kamen 1947 zustande, nachdem die wenigen Blut- und Bodenschöpfungen getilgt worden waren. Bis Ende 1965 erhöhte sich der Bestand der kommunalen Wappen in den beiden Regierungsbezirken Arnsberg und Münster auf rund 650. Er setzte sich aus 50 Kreis-, etwas 120 Ämter- und 480 Gemeindewappen zusammen. Bis 1974 kamen hier rund 135 weitere Genehmigungsverfahren in Gang. Seit dem 1. Januar 1975 haben in den beiden Regierungsbezirken etwa 80 Kreise, Städte und Gemeinden neue Wappen beantragt, alte bestätigen lassen oder solche von Ämtern übernommen.

Das Wappen der Stadt Rhede

Der im Jahr 1938 geschaffene Entwurf für das Wappen der Gemeinde Rhede knüpft an das in einem Siegel überlieferte Wappensymbol der adligen Familie von Rhede als der ältesten Inhaberin der gleichnamigen Burg an. Mit einem zweiten, einem sogenannten redenden Symbol, dem Schilfrohr, wird eine Deutung des Ortsnamens vorgenommen und auf 'Riet' oder 'Reet' angespielt. Die Abbildung des Familiensymbols von Rhede beruht auf dem ältesten Siegelnachweis der Familie, einem Siegelabdruck des Werner von Rhede aus dem Jahre 1304. Bei Übernahme der beiden Zickzackfäden oder, besser gesagt Zickzackbänder in das neu zu schaffende Wappen der Gemeinde hat man leider übersehen, dass diese im Siegel willkürlich nach oben verschoben dargestellt sind, und diese Darstellungsweise unkritisch beibehalten. Dabei bedarf es gar keines sonderlichen Nachweises, dass die Zickzackfäden oder, besser gesagt, Zickzackbänder mittig zu sitzen haben, wie späteren Siegel- und Wappendarstellungen der Familie eindeutig zu entnehmen ist. Als Beispiele seien die Siegel des Adrian von Rhede aus dem Jahre 1500 und des Steinfurter Komturs Adolf Friederich von Rhede aus dem Jahre 1668 angeführt. Das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem hatte mit Schreiben vom 27. März 1939 an den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen auf die Inkorrektheit hingewiesen, aber kein Gehör gefunden. Bei einer Neubeantragung des Gemeinde- bzw. des Stadtwappens sollte diesbezüglich eine Korrektur vorgenommen werden.

 

Das mit Datum vom 4. April 1939 vom Oberpräsidenten verliehene Gemeindewappen wird folgendermaßen beschrieben:

"Von Weiß (Silber) und Schwarz gespalten, im weißen (silbernen) Feld zwei schwarze querlaufende Zickzackbänder, im schwarzen Feld ein aufrechter gelber (goldener) Schilfkolben".

Die Farben Weiß und Schwarz sind als Farben der Familie von Rhede überliefert, die Farbe des Schilfkolbens entspricht den natürlichen Farben. Es ist müßig, die abstrakte Figur eines Zickzackbandes deuten zu wollen. Dafür gibt es keinerlei historisch zu begründende Erklärung. Ebensowenig lassen sich die Farben des Famlienwappens näher bestimmen. Seit 1995 werden in Rhede Überlegungen angestellt, dieses alte Gemeindewappen, das 1968 durch die Übernahme des Amtswappens abgelöst wurde, wieder einzuführen. Der Stadtdirektor der Stadt Rhede teilte dem Staatsarchiv Münster als gutachtender Stelle mit einem Schreiben vom 4. Oktober 1995 mit, man wolle gern das der Gemeinde 1939 verliehene Wappen wiederbeleben, da "das jetzige Wappen für Rhede nicht zutreffend sei". Landwirtschaft und Textilindustrie, in dem 1968 übernommenen Amtswappen symbolisiert, spielten jetzt angeblich nur noch eine untergeordnete Rolle.

Das Wappen des Amtes Rhede

Anfang des Jahres 1938 sprach der Rheder Amtsbürgermeister beim Staatsarchiv Münster vor und bat um Wappenentwürfe für das Amt Rhede, für die Gemeinde Rhede und die Gemeinde Dingden. Das Staatsarchiv empfahl damals, das Wappen der Familie von Rhede mit dem der Familie von Ringenberg zu vereinigen. Beide Familien hätten bis ins 14. Jahrhundert Hoheitsrechte in Teilen des Amtsgebiets ausgeübt. Entsprechende Entwürfe sollte der Grafiker Waldemar Mallek in Münster fertigen. Bis dahin bestanden für das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden keine Wappen. Die vom Grafiker erarbeiteten Entwürfe wurden für gut befunden. Mit der Aufnahme der Pflugschar und des Weberschiffchens sollte "eine gewisse Gegenwartsnähe" erreicht werden, heißt es in einem Schreiben des Staatsarchivs an den Amtsbürgermeister vom 26. Januar 1939. Das Amtswappen wurde wenig später als das Gemeindewappen, am 13. April 1939, vom Oberpräsidenten genehmigt und verliehen. Es wird folgendermaßen beschrieben:

"Von Weiß (Silber) und Grün quadriert, im ersten und vierten Feld je zwei schwarze querlaufende Zickzackfäden, im zweiten Feld ein weißes (silbernes) Weberschiffchen, im dritten Feld eine weiße (silberne) Pflugschar, beide schräg links gestellt".

Die Farben Weiß und Schwarz richten sich nach denen des Familienwappens von Rhede, während die Farben Grün und Weiß 1939 frei gewählt worden sind, wobei sich das Grün auf die Landwirtschaft bezieht. Als das Amt im Zuge der Gebietsreform am 1. August 1968 aufgelöst wurde, verlor das Amtswappen seine Gültigkeit. Auf Antrag der Gemeinde verlieh der Innenminister dieses Amtswappen der neuen Gemeinde Rhede mit Urkunde vom 26. September 1968. Dieses war ein problemloser Akt, da die jetzt zur Gemeinde Rhede zusammengeschlossenen, ehemals selbstständigen Gemeinden Büngern, Krechting, Krommert und Vardingholt keine eigenen Wappen geführt hatten. Als Rhede 1975 den Rechtsstatus einer Stadt erhielt, wurde das Wappen beibehalten.

Quelle: Die Geschichte der Stadt Rhede, Bericht von Helmut Müller, Signatur C-56-1.2, Erscheinungsjahr 2000

Das Wappen der Gemeinde Leopoldshöhe



Durch silbernen Wellenbalken in Grün und Rot geteilt.

Auf Grün eine silberne Rübe, Symbol für die Landwirtschaft, insbesondere für die bedeutende Rübensamenzucht.

Ein goldenes Zahnrad auf Rot deutet mit den acht Zähnen auf die früheren acht Gemeinden, ist Symbol für Industrie und Gewerbe und bezieht sich in den Farben Gold und Rot, die in der Flagge erscheinen, auf die Zugehörigkeit zum Land Lippe. Das silberne Wellenband steht für die durch die Großgemeinde fließende Windwehe.

Aldenhoven

Nach dem Inkrafttreten der kommunalen Neugliederung beschloss der Rat der Gemeinde Aldenhoven am 10.08.1972 die Weiterführung des Wappens des ehemaligen Amtes Aldenhoven als neues Gemeindewappen.

Mit Urkunde des Herrn Regierungspräsidenten vom 8. Februar 1973 wurde das Wappen der neuen Gemeinde Aldenhoven genehmigt.

"Geteilt; oben in Gold (gelb) eine blaue Lilie; unten in schwarz ein schwebendes goldenes (gelbes) Kreuz innerhalb eines silbernen (weißen) Lorbeerkranzes."



Das neue Wappen ist eine heraldische Komposition aus den Wappen der fi-üheren selbständigen Gemeinden Aldenhoven, Siersdorf und Freialdenhoven.

Es zeigt in halbiertem Feld oben in Gold eine blaue Gleve aus dem früheren Wappen Aldenhovens. Schon in dem ältesten Schöffensiegel des heutigen Zentralortes stehen 2 Sterne und 2 Gleven (Lilien) als Symbol der Mutter Gottes.

Unten sehen wir in schwarz einen silbernen Lorbeerkranz aus dem Wappen der früheren Gemeinde Siersdorf, welcher das Emblem der deutschen Ordenskommende aus dem 13. Jahrhundert darstellt.

Das innerhalb des Lorbeerkranzes freischwebende goldene Kreuz ist dem Schöffensiegel des Schöffengerichtes Freialdenhoven entnommen und stellt das Sinnbild der damaligen freien Gerichtsbarkeit dar.

frühere selbständige Gemeinden

Aldenhoven

Das Wappen zeigt in blau drei nebeneinander stehende goldene (gelbe) sechsstrahlige Sterne und drei silberne (weiße) Lilien in der Anordnung 2: 1.



Das Wappen entstand in Anlehnung an das alte Schöffensiegel aus dem Jahre 1543. Die Sterne und die Lilien stehen als Symbol für die Mutter Gottes.

Freialdenhoven

Das Wappen zeigt sich in Gold (Gelb) und Schwarz geteilt; oben ein schwarzer wachsender rotbewehrter doppelgeschwänzter Löwe, unten drei goldene (gelbe) gleicharrnige 2:1 gestellte Kreuze.



Begründet wird dies einmal mit der fi-üheren Zugehörigkeit zum Herzogtum Jülich und andererseits mit der Verbindung zur Christianität Jülich sowie den beiden Pfarrpatronen St. Mauritius und St. Urbanus.

Siersdorf

In Gold (Gelb) und Schwarz geteiltem Felde oben ein nach links gekehrter schwarzer rotbewehrter doppelgeschwänzter Löwe, unten ein silberner (weißer) Lorbeerkranz.



Der Löwe deutet auf die Zugehörigkeit Siersdorfs zum Herzogtum Jülich und der Lorbeerkranz auf die Deutsche Ordenskommende aus dem 13. Jahrhundert hin.

Dürboslar

In Rot über einem goldenen (gelben) aufgerichteten Pfeil zwei gekreuzte, mit den Spitzen nach oben gerichtete silberne (weiße) Schwerter.



Das Wappen weist auf die frühe, seit 896 bestehende Verbindung des Ortes zum Stift Essen hin.

Genehmigt am 06.06.1963

Engelsdorf

In grün schwebend ein goldener Turm begleitet rechts und links von einer Pflugschar.



In der geschichtlichen Begründung heißt es: Seit 1320 bestellten die Bauern ihre Felder im Schutz der Burg, weswegen die Pflugscharen im Wappen erscheinen.

Genehmigt am 30.07.1962

Langweiler

In Blau ein freistehendes goldenes (gelbes) Antoniuskreuz, an dessen Längsschaft unten ein goldenes (gelbes) Glöckchen hängt.



Diese Beschreibung deutet auf die alte Antonius-Kapelle aus dem Jahre 1683 hin.

Genehmigt am 26.06.1962

Niedermerz

Oben in Rot ein silbernes (weißes) Lamm Gottes mit Kreuzfahne, unten fünfinal in Gold (Gelb) und Schwarz geteilt.



Das Gotteslamm mit Kreuzfahne ist das Attribut des Pfarrheiligen St. Johann Baptist, das uns von dem Sakralschmuck der Kapelle von 1566 überliefert ist. Die drei schwarzen Querbalken unten deuten auf die Zugehörigkeit zu denen von Palandt aus Laurenzberg (1300-1566) hin.

Genehmigt am 03.10.1966

Pattern

Das Wappen zeigt einen geteilten Schild, oben in Blau einen auf die Spitze gestellten sechsstrahligen silbernen (weißen) Stern, unten in Silber (Weiß) eine blaue Hellebarde.



Der Stem wurde dem Indener Amtswappen entnommen, zu dessen Amt Pattern vor der kommunalen Neugliederung gehörte. Die Hellebarde gilt als Attribut des Kirchenpatrons Matthäus.

Schleiden

In Schwarz ein silbern (weiß) und rot gekachelter Schrägbalken, oben und unten begleitet von je drei goldenen (gelben) Äpfeln.



Die sechs Goldäpfel weisen auf den Patron der Pfarrkirche, den heiligen Nikolaus, hin. Der schräge Balken mit abwechselnd weißen und roten Feldern ist das Zeichen des Ordens der Zisterzienser. Dieser Orden begründete vor rund 900 Jahren den heute noch in Schleiden bestehenden, wenn auch nicht mehr in ihrer Hand befindlichen Nonnenhof.

Genehmigt am 30.07.1962