In dieser Online-Enzyklopädie wird in der Regel auch das
entsprechende Gemeindewappen abgebildet. Da auch Laien diese
Enzyklopädie befüllen können sollte man diese Wappen
nebst der Beschreibung nicht fur anitlich ansehen. Auch werden
teilweise Wicht mehr gültige Wappen abgebildet. Z.B. Tholey,
Völklingen und Wadern zeigen die Wappen vor der Gebietsreform und
nicht die heute gültigen. Ich sehe mich aber persönlich nicht
in der Lage alle Wappen zu prüfen und zu berichtigen.
"Auf Schild und Flagge - Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen"
Das in Nr. 3 angekündigte Wappenbuch lässt auf sich warten.
Gemäß Mitteilung des Verlages hat die Landesregierung noch
keine Druckfreigabe erteilt.
Wappen und Flaggen in Ostpreußen seinen Kreisen und Kreisstädten - gestern und heute
Unter diesem Titel präsentierte Erwin Günther auf dem 22.
Internationalen Kongreß für Vexillologie sein neustes Werk.
Mit 258 Seiten und 650, überwiegend farbigen, Abbildungen ist es
sein umfangreichstes Werk geworden. Wie alle bisherigen Arbeiten von
ihm ist es von herausragender Qualität. Mit diesem Band hat er
jetzt die deutschen Ostgebiete, bis auf Westpreußen, abgearbeitet.
Bezug: Erwin Günther Am Pfarrbach 2, 09212 Limbach-Oberfrohna
Wappen und Flaggen der Stadt- und Landkreise Brandenburgs und der ehemaligen Grenzmark Posen-Westpreußen
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 1998. - 138 S. Abb. ; 30 cm
Wappen und Flaggen der Kreise und Kreisstädte in Pommern
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 2000. - 169 S. Abb. ; 30 cm
Neues aus brandenburgischem Land diesseits und jenseits von Oder und Neiße
Eine vexillologisch-heraldische Betrachtung
Limbach-Oberfrohna Selbstverlag, 2002. - 63 S. ; Farbtfln. ; 30 cm.
Wappen und Flaggen in Schlesien, seinen Kreisen und Kreisstädten. Teil 1: Niederschlesien
Limbach-Oberfrohna Selbstverlag, 2003. - 190 S. ; Farbtfln. ; 30 cm.
Wappen und Flaggen in Schlesien, seinen Kreisen und Kreisstädten. Teil 11: Oberschlesien
Limbach-Oberfrohna Selbstverlag, 2004. - 190 S. ; Farbtfln ; 30 cm.
Wappen und Flaggen in Schlesien, seinen Kreisen und Kreisstädten.
Teil 111: Ehemaliges Österreich-Schlesien sowie Ergänzungen
Nieder- und Oberschlesien
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 2005. - 105 S. ; Farbtfln. ; 30 cm.
Bundesland Sachsen-Anhalt: Der Weg zur Neubildung und zu seinen Symbolen
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 1995. - 76 S- : Abb. ; 30 cm
Wappen und Flaggen der Stadt- und Landkreise Sachsen-Anhalts, der ehemaligen Provinz Sachsen und des Landes Anhalt
Limbach-Oberfrohna ; Selbstverlag, 1996. - 126 S. : Abb. - 30 cm
Wappen, Flaggen und Symbole in Sachsen und seinen Stadt- und Landkreisen
Limbach-Oberfrohna; Selbstverlag, 2001. - 140 S. : Farbtfln.; 30 cm
Duisburg
1905 schlossen sich Ruhrort und Meiderich mit Duisburg zusammen,
nachdem nach Ruhrort selbst der jetzige Duisburger Ortsteil Beek
eingemeindet worden war, 1929 wurde die Stadt Hambom mit dem damaligen
Stadtgebiet Duisburg vereinigt. Im Jahre 1974 wurden durch das
Ruhrgebiet-Gesetz vom 09.07. die Städte Homberg/Ndrh.,
Rheinhausen, Walsum, sowie die Gemeinden Rumeln-Kaldenhausen mit der
Stadt Duisburg vereinigt.
Geteilt von Gold und Rot; oben ein wachsender rot gezungter schwarzer
Doppeladler, unten eine dreitürmige silberne gezinnte Burg.
Das Wappen geht auf ein städtisches Rücksiegel des 15.
Jahrhunderts zurück. Seit dem 16. Jahrhundert ist auch die farbige
Fassung bezeugt. Der Adler erinnert an die frühe
Zugehörigkeit der Stadt zum Reich, die Burg steht für den
zweiten Teil des namens oder allgemein für die ummauerte Stadt.
Die Insignien Duisburgs wurden nach der Neugliederung beibehalten.
Genehmigung zur Weiterführung des Wappens, des Siegels und des
Banners am 31.01.1977 durch Regierungspräsident Düsseldorf
Meiderich
Gespalten durch eine eingebogene gespaltene Spitze; darin vorne eine
fünfmalige Teilung in Gold und Schwarz, hinten in Gold geteilt
durch einen rot-silbernen Wolkenschnitt; von Silber und Blau; vorne ein
schwarzes Zahnrad belegt mit gekreuzten schwarzen Schlägel und
schwarzen Hammer, hinten ein goldener Anker.
Schlägel und Hammer sind die Symbole des Bergbaus. Das Zahnrad
versinnbildlicht die Industrie. Der Anker ist Hinweis auf die
Schifffahrt. Die vordere Teilung der eingeschweiften Spitze erinnert an
die Familie Mylendonk die zwei Balken im Wappen flührten. Der
rot-silbeme Wolkenschnitt ist dem Wappen der Familie Stecke entnommen.
Beide Familien übten die ihnen vom Landesherrn zugestandene
Gerichtsbarkeit in der Herrlichkeit Meiderich aus.
Ruhrort
Gespalten und vorne geteilt; oben in Rot eine goldene Lilienhaspel,
unten in Gold ein in drei Reihen von Rot und Silber geschachter Balken;
hinten in Grün ein schräger silberner Wellenbalken.
Der Wellenbalken soll offensichtlich Ruhrorts Lage am Wasser
kennzeichnen. Die beiden anderen Embleme beziehen sich auf die
landesherrschaftliche Zugehörigkeit zu Kleve-Mark. Die Grafen von
der Mark führten den Schachbalken in ihrem Wappen, die Klever
Grafen die Lilienhaspel.
Hamborn
Nachdem Hambom 1911 Stadtrechte erhalten hatte, war es notwendig, als
Symbol eigener Hoheit ein Stadtwappen zu schaffen. Als Ernblem wurde
ein roter Löwe genommen, dessen Vorbild sich im Wappen des
Alexander von Horst, eines der letzten Äbte des Stiftes Hambom (+
1790), findet. Dieser Löwe sollte unter seinen Füßen
Schlägel und Eisen, die beiden Bergbausymbole, zeigen. Obwohl das
Wappen nie genehmigt wurde, ist es bis zur Vereinigung mit Duisburg
1929 weitergeführt worden.
Homberg Ndrh.
In Gold ein schmaler schwarzer Balken, im linken grünen Freiviertel ein schräger silberner Wellenbalken.
Der damals zur Grafschaft Moers gehörige Ort besaß für
sein Schöffengericht seit dem frühen 15. Jahrhundert ein
Siegel, das den heiligen Jakobus den Älteren als Ortspatron mit
einer Pilgermuschel in der rechten und einem Schwert in der Linken
wachsend über einem Schildchen zeigt, darin als Wappenbild
nochmals die Muschel. Infolge der industriellen Entwicklung im 19.
Jahrhundert bekam Homberg nach Eingemeindung von Essenberg und
Hochheide 1921 den Stadtrang und 1924 das Wappen. Der goldene Schild
mit schwarzem Balken war das Wappen der Herren von Moers; der
Schrägwellenbalken bedeutet den Rhein und damit den Zusatz zum
Stadtnamen. Der "Schrägfluss" auf grünem Feld spielt zudem
auf das frühere Wappen der Rheinprovinz an.
Rheinhausen
Geteilt von Gold und Blau; oben ein schreitender roter Löwe,
zwischen den Vorderpranken stehend ein gehenkelter roter Holzeimer,
unten drei 2 : 1 gestellte silberne heraldische Rosen.
Die 1923 aus den Bürgermeistereien Hochemmerich und Friemersheim
gebildete, in neuerer Zeit durch die Industriealisierung geprägte
Großgemeinde bekam 1934 die Stadtbezeichnung. Das 1935 vom
Preuß. Staatsministerium verliehene Wappen entspricht durch den
Löwen und die heraldischen Rosen dem Stammwappen des früheren
Geschlechts der Friemersheim (Vrymersheim). Das Schöffengericht
ihrer gleichnamigen Herrlichkeit flührte schon seit dem
frühen 14. Jahrhundert im Siegel eine der drei Rosen der Familie.
Der Eimer redet für Hochemmerich und war auch altes Siegelbild der
dortigen evangelischen Kirche.
Rummeln-Kaldenhausen
In einem gespaltenen Schild rechts ein schwarzes balkenkreuz auf
silbernem Felde, links drei schräglinks übereinandergestellte
silberne Rosen auf blauem Feld.
Das Wappen symbolisiert die Vereinigung der beiden früheren
Einzelgemeinden Rumeln und Kaldenhausen im Jahre 1934. Der schwarze
Balken auf Silber, das Kreuz des Erzstiftes Köln erinnert an die
einstige Landesherrschaft Kölns über den südlichen Teil
der Ortschaft Kaldenhausen. Der nördliche Teil mit der Ortschaft
Rumeln gehörte zur Herrlichkeit Friemersheim, deren Wappen die
drei silbernen Rosen in Blau entnommen wurden.
Wappen am 28.01.1958, Bannen am 07.12.1961 genehmigt durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
Walsum
Unter silbernem Schildhaupt, darin die blau bekleidete, golden
nimbierte Büste des hl. Dionysius mit silbernem Pallium, die
Rechte segnend erhoben, in der Linken das abgeschlagene, golden
nimbierte Haupt mit Mitra tragend, an der Teilungslinie in Rot ein
unterhalbes silbernes Schildchen, überdeckt mit einer goldenen
Lilienhaspel.
Die durch die Industrie zur Bedeutung gelangte, 1958 mit dem Stadtrang
ausgezeichnete Gemeinde erhielt 1928 vom Preuß. Staatsministerium
die Genehmigung der Wappenabbildung. Das Schildhaupt deutet auf den
Patron der Kirche in Alt-Walsum hin. Schildchen und (hier gemindertes)
"Glevenrad" sind dem Wappen der Grafen von Kleve als der einstigen
Landesherren entlehn.
Das Wappen der Gemeinde Hellenthal
Der Gemeinde Hellenthal ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten
Köln vom 08. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Wappens
verliehen worden.
Heraldische Beschreibung:
geteilt von Blau und Silber; oben ein silbernes Antoniuskreuz, unten
ein roter Herzschild, überhöht von einem 5-lätzigen
blauen Turnierkragen.
Sinndeutung:
Das Antoniuskreuz gilt als Wahrzeichen Hellenthals, es befand sich
-innerhalb eines Tartschenschildes auf dem Schlussstein des
Hauptportals und als Bekrönung des Dachreiters an der um 1520
erbauten Antonius-Kapelle in Hellenthal. Im unteren Schildteil das
Stammwappen des Adelsgeschlechts von Reifferscheid, weil ein Teil von
Hellenthal zur Herrschaft und zum Kirchspiel Reifferscheid gehörte.
Die (etwas längere) Entstehungsgeschichte des heutigen Wappens der Gemeinde Hellenthal
Durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des ehem. Landkreises
Schleiden vom 24. Juni 1969 ist die Gemeinde Hellenthal zum 1. Juli
1969 aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Hellenthal,
Hollerath, Udenbreth und Losheim entstanden. Jede dieser Gemeinden
führte ein eigenes Gemeindewappen. Mit dem Zusammenschluss und der
Bildung der neuen Gemeinde Hellenthal verloren diese Wappen ihre
Gültigkeit.
In einer Sitzung des Gemeinderates am 18. September 1970 empfahlen der
damalige Gemeindedirektor Werner Rosen und Bürgermeister Karl
Dornseifer die Einführung eines Gemeindewappens für die neue
Gemeinde Hellenthal. Eine Beschlussfassung wurde jedoch zunächst
einstimmig vertagt, weil man den einzelnen Ratsfraktionen Gelegenheit
zur internen Beratung geben wollte. In einer weiteren Ratsitzung am 30.
Oktober 1970 beschloss man die Einführung eines Gemeindewappens
für die Gemeinde Hellenthal in Form des Wappens der früheren
Gemeinde Hellenthal. Unter Datum vom 14. Januar 1971 sprach sich jedoch
das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf gegen die Obernahme des Wappens
der früheren Gemeinde Hellenthal als Wappen für die neue
Gemeinde aus und machte seinerseits entsprechende
Änderungsvorschläge. Diese fanden jedoch im politischen Raum
keine Zustimmung; so beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 15. September 1976 die Verwaltung, in Ausführung
des Ratsbeschlusses vom 30. Oktober 1970 dem Hauptstaatsarchiv nochmals
das Wappen der früheren Gemeinde Hellenthal als Entwurf für
ein neues Gemeindewappen zur Stellungnahme vorzulegen und danach die
notwendige Entscheidung des Regierungspräsidenten einzuholen.
In der folgenden Stellungnahme des Hauptstaatsarchives vom 22. November
1976 wurde allerdings festgestellt, dass das bis zur Neugliederung im
Jahre 1969 von der "alten" Gemeinde Hellenthal geführte Wappen
niemals genehmigt worden war. Dieses Wappen gehe auf einen Entwurf aus
dem Jahr 1929 zurück, gegen den seinerzeit bereits seitens des
Preußischen Geheimen Staatsarchivs und des Staatsarchivs
Düsseldorf Bedenken bestanden hätten und die Gemeinde
schließlich "angesichts der mit der Verleihung verbundenen
Schwierigkeiten" auf die Einführung des Wappens verzichtet habe.
Im Jahre 1946 sei dann im Gemeinderat erneut über die
Einführung des Wappens beraten worden. Seitdem führte -oder
besser gesagt "gebrauchte"- die Gemeinde bis zur kommunalen
Neugliederung am 30. Juni 1969 dieses Wappen als Wappen der Gemeinde
Hellenthal. "Seine auf Geschichte und Tradition beruhenden Aussagen
sind auch in der Bürgerschaft präsent. Das Wappen weist auf
die frühere territoriale Zugehörigkeit hin, die für die
"alte" Gemeinde Hellenthal wie für den durch die kommunale
Neugliederung geschaffenen Zusammenschluss gleichermaßen
zutreffen", so geschrieben in einem Antrag auf Genehmigung beim
damaligen Regierungspräsidenten in Aachen vom 19. Juli 1978. Aber
mit seiner Entscheidung vom 7. Januar 1980 lehnte dann der
Regierungspräsident Köln den Antrag der Gemeinde aufgrund der
Bestimmungen der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Verordnung zur
Genehmigungspflicht kommunaler Dienstsiegel, Wappen und Flaggen ab.
Diese ablehnende Entscheidung wurde dem Haupt- und Finanzauschuss in
seiner Sitzung am 23. Januar 1980 bekannt gegeben. In dieser Sitzung
schloss sich der Ausschuss sodann einem neuen Gestaltungsvorschlag des
damaligen Bürgermeisters Dr. Armin Haas an. Dieser Vorschlag ging
von einem zweigeteilten Wappen aus, das im oberen Teil den
"Antoniusstab" (Wappen des Ortes Hellenthal) und im unteren Teil einen
Herzschild und darüber einen 5-lätzigen Turnierkragen (Wappen
der Grafen zu Salm-Reifferscheid) enthält. Dem Gemeinderat wurde
einstimmig empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage
dieses Vorschlages ein neues Wappen zu entwerfen und zur Genehmigung
vorzulegen.
Diesem Vorschlag stimmte sodann der Rat in seiner Sitzung am 30. Januar
1980 einstimmig zu. Damit begann dann -über 10 Jahre nach
Entstehen der "neuen" Gemeinde- erneut eine "Entwurfsplanung" für
ein neues Gemeindewappen.
Die Verwaltung hat nach diesem Beschluss Kontakt mit dem Heraldiker
Lothar Müller-Westphal aus Düren wegen der Gestaltung eines
Wappens aufgenommen. Im Oktober 1985 wurden dem Haupt- und
Finanzaussehuss mehrere Wappenentwürfe des Heraldikers vorgelegt,
alle Entwürfe hatten als Ausgangspunkt jeweils das "Antoniuskreuf'
und ergänzend das Reifferscheider Wappen. In der Ausschusssitzung
sprach man sich allerdings dann wiederum mehr für den bereits 1980
von Bürgermeister Dr. Haas und damit gegen die von Herrn
Müller-Westphal vorgelegten Entwürfe aus. Einen weiteren
Vorschlag brachte Ausschussmitglied Erwin Wahl mit einem großen
goldenen "Antoniuskreuz" und darüber einem 5-lätzigen
Turnierkragen auf rotem Hintergrund ein. Beide Vorschläge aus dem
Ausschuss sollten an den Heraldiker weitergegeben werden. Im November
1985 legte dann Herr MüllerWestphal die ihm vorgelegten
Entwürfe in überarbeiteter Fassung mit einer Stellungnahme
vor.
Auch in einer weiteren Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.
Dezember 1986 konnte man sich nicht entscheiden, man bildete allerdings
einen sog. "Wappenausschuss", dem neben dem Bürgermeister noch
weitere vier Gemeindevertreter angehörten. Dieser Ausschuss beriet
am 9. Februar 1988 über die vorliegenden beiden Entwürfe und
empfahl die Einführung eines Wappens und eines Siegels auf der
Grundlage des Bürgermeistervorschlags. Auf die anschließende
Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24. Februar
1988 beschloss der Gemeinderat am 10. März 1988 die Annahme des
von der "Wappenkommission" vorgeschlagenen Entwurfes und beauftragte
die Verwaltung zur Einholung eines Gutachtens des Hauptstaatsarchivs in
Düsseldorf. Mit Schreiben vom 28. März 1988 teilte das
Hauptstaatsarchiv mit, dass "gegen den vorgelegten Entwurf eines
Dienstsiegels und eines Wappens für die Gemeinde Hellenthal
seitens des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv keine
Bedenken bestehen".
Nach anschließender geringfügiger heraldischer Oberarbeitung
wurde der nunmehr endgültige Wappenentwurf zur Genehmigung
übersandt.
URKUNDE
Aufgrund des § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.8.1984 (GV
NW 1984 S. 475) genehmige ich, dass die Gemeinde Hellenthal, Kreis
Euskirchen ein Dienstsiegel und ein Wappen -wie in den angehefteten
Entwürfen dargestellt- führt.
Beschreibung:
Das Wappen geteilt von Blau und Silber; oben ein silbernes
Antoniuskreuz, unten ein roter Herzschild, überhöht von einem
5-lätzigen blauen Turnierkragen
Das Siegel
im Siegelrund der Wappenschild der Gemeinde in schwarzweißer Umrisszeichnung
Umschrift oben: GEMEINDE HELLENTHAL
Umschrift unten: KREIS EUSKIRCHEN
Köln, den 08. Juli 1988
Der Regierungspräsident
31.21.04 (Siegel)
Im Auftrag:
gez. Lehmkühler
Viele Anläufe wurden also genommen, viele Hürden
überwunden. Fast 18 Jahre hat es nach den ersten Gedanken der
gemeindlichen Führungsspitzen im Jahre 1980 gedauert, bis die
heutige Gemeinde Hellenthal urkundlich ihr jetziges Gemeindewappen und
-siegel zuerkannt erhalten hat. Und noch eines ist wohl auch
erwähnenswert. Nicht der gemeinhin "fachmännisch-heraldische"
Entwurf machte das Rennen, der damalige Bürgermeister zeichnete
mit wenigen Federstrichen den fast schon endgültigen Entwurf auf
eine Sitzungsvorlage und schrieb damit die Grundidee -und beinahe schon
die endgültige Fassung- für das heutige Wappen der Gemeinde
Hellenthal nieder.
Das nicht genehmigte, im Gebrauch geführte ehemalige Wappen von Hellenthal zeigt:
im kreuzgeteilten Schild rechts oben in Grün einen
linksschrägen silbernen Wellenbalken, das Wasser der ehemaligen
Rheinprovinz; links oben in Blau ein silberner "Antoniusstab" mit 2
goldenen Glöckchen, das Wappen des Ortes Hellenthal; rechts unten
in Gold ein quergeschobener roter Balken, das Wappen der Grafen von
Manderscheid-Schleiden, unter deren Herrschaft die links vom Preth-
bzw. Platisbach gelegene Seite von Hellenthal lag. Links unten in
Silber ein roter Herzschild, darüber ein fünflatziger
Turnierkragen, das Wappen der Grafen zu Salm-Reifferscheid über
den rechts des Preth- bzw. Platisbach gelegenen Ortsteil.
Die gesetzliche Neugliederung (24.06.1969) löste das Amt
Hellenthal auf. Diesem Amt wurde am 05.06.1967 folgendes Wappen
verliehen:
Über einer goldenen (gelben) Staumauer in Blau ein silberner (weißer) Antoniusstab.
Der Antoniusstab ist im Schlussstein im Hauptportal der früheren
katholischen Pfarrkirche. Die Staumauer steht für die
Oleftalsperre in Hellenthal.
Altes und Neues Wappen in Rhede
Das alte Rheder Wappen aus dem Jahr 1939 zeigt ein in Silber und
Schwarz gespaltenes Schild, dessen silbernes Feld mit zwei schwarzen
Zickzackfäden belegt ist, während das schwarze einen
aufrechten goldenen Schilfkolben aufweist. Die silberne
Schildhälfte gibt das Wappen des in Rhede erloschenen Geschlechtes
Non Reede" wieder, der ältesten Besitzer der Burg von Rhede. Das
Schilfrohr in der schwarzen Schildhälfte will als redendes
Sinnbild auf den Ortsnamen Rhede = Ried anspielen.
Das neue Wappen der Stadt Rhede (viergeteilt), ein in Silber und
Grün quadrierter Schild, dessen Felder 1 und 4 mit je zwei
schwarzen Zickzackfäden, Feld 2 mit einem silbernen
Weberschiffchen und Feld 3 mit einen silbernen Pflugschar belegt sind,
ist am 26.09.1968 durch den Innenminister NW genehmigt worden.
Das 1939 für das Amt Rhede genehmigte Wappen wurde nach dem
Zusammenschluss der bisherigen amtsangehörigen Gemeinden (1968)
weitergeführt.
Das 1. und 4. Feld zeigen das Wappen der in Westfalen ausgestorbenen
Herren von Rhede, die bis in das 14. Jhdt. Ortsherren waren. Das
Weberschiffchen und die Pflugschar im 2. und 3. Feld stehen für
die Textilindustrie und die Landwirtschaft. Die Farben in den Feldern 3
und 4 wurden 1939 neu festgelegt.
Die Geschichte der Wappen in Rhede
Allgemeines
Ursprünglich haben der Gebrauch von Wappen und Siegeln inhaltlich
wie zeitlich nichts miteinander zu tun. Aber Wappenbilder sind schon
früh, sicher seit der Mitte des 12. Jahrhunderts, auch als
Siegelbilder gebraucht worden. Das heißt, dass auf
Wappenschildern erscheinende Symbole, persönliche Zeichen ihres
Trägers, nicht selten in Siegel übernommen worden sind. In
Westfalen ist dieses bei Siegeln des hohen Adels seit etwa 1200 zu
beobachten. Diese Feststellung trifft auch für die Städte zu,
die bald nach 1200 in Verbindung mit anderen Symbolen zunächst die
der Territorialherren als Beizeichen in ihre Siegel übernommen
haben, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass sie Gründungen der
Territorialherren sind und deren Gebot unterstehen. Solche Siegelbilder
sind zumeist die frühesten Belege für das Vorkommen von
Wappen, denn ähnlich alte Wappen, zumal solche von Kommunen, sind
nicht erhalten geblieben. In Westfalen kann die Stadt Dortmund das
früheste Beispiel einer Abbildung ihres Wappens vorweisen, wie es
auf einer aus der Zeit um 1300 stammenden Brieflade mehrfach erscheint.
Gern haben die Städte auch sogenannte redende Wappen als
Hoheitszeichen gewählt. Es sind Symbole, die zumeist
volksetymologischen Erklärungen der Ortsnamen entsprungen sind und
wissenschaftlichen Erklärungen nicht standhalten. So hat etwa
Ahlen einen Aal, Bocholt eine Buche, Borken eine Burg, Coesfeld einen
Kuhkopf gewählt, Symbole, die auf Siegeln vorkommen und in
Wappendarstellungen übernommen worden sind. Doch auch in unserer
Zeit haben einige Gemeinden sich redende Wappen verleihen lassen, so
etwa Everswinkel ein Wappen mit einem Eber, Havixbeck ein Wappen mit
einem Habicht und Bach. Die Gleichsetzung von Siegel- und Wappenbild
ist also schon eine Praxis des 13. Jahrhunderts.
Bis 1296 sind Wappen nur städtischen Gemeinwesen verliehen worden.
Danach wurde die Beschränkung auf Städte durch einen Erlass
des Ministers des Innern aufgehoben und der Weg für eine
Verleihung auch an Kreise, Ämter und Landgemeinden frei gemacht.
Es dauerte nicht lange, bis nun die noch nicht Berechtigten in
größerer Anzahl Anträge auf Verleihung stellten.
Stärkster Andrang herrschte in den Jahren 1935 - 1943. In dieser
Zeit wurden in Westfalen über 260 neue Wappen geschaffen, darunter
17 Kreis- und 77 Ämterwappen. Erste Nachkriegswappen kamen 1947
zustande, nachdem die wenigen Blut- und Bodenschöpfungen getilgt
worden waren. Bis Ende 1965 erhöhte sich der Bestand der
kommunalen Wappen in den beiden Regierungsbezirken Arnsberg und
Münster auf rund 650. Er setzte sich aus 50 Kreis-, etwas 120
Ämter- und 480 Gemeindewappen zusammen. Bis 1974 kamen hier rund
135 weitere Genehmigungsverfahren in Gang. Seit dem 1. Januar 1975
haben in den beiden Regierungsbezirken etwa 80 Kreise, Städte und
Gemeinden neue Wappen beantragt, alte bestätigen lassen oder
solche von Ämtern übernommen.
Das Wappen der Stadt Rhede
Der im Jahr 1938 geschaffene Entwurf für das Wappen der Gemeinde
Rhede knüpft an das in einem Siegel überlieferte Wappensymbol
der adligen Familie von Rhede als der ältesten Inhaberin der
gleichnamigen Burg an. Mit einem zweiten, einem sogenannten redenden
Symbol, dem Schilfrohr, wird eine Deutung des Ortsnamens vorgenommen
und auf 'Riet' oder 'Reet' angespielt. Die Abbildung des
Familiensymbols von Rhede beruht auf dem ältesten Siegelnachweis
der Familie, einem Siegelabdruck des Werner von Rhede aus dem Jahre
1304. Bei Übernahme der beiden Zickzackfäden oder, besser
gesagt Zickzackbänder in das neu zu schaffende Wappen der Gemeinde
hat man leider übersehen, dass diese im Siegel willkürlich
nach oben verschoben dargestellt sind, und diese Darstellungsweise
unkritisch beibehalten. Dabei bedarf es gar keines sonderlichen
Nachweises, dass die Zickzackfäden oder, besser gesagt,
Zickzackbänder mittig zu sitzen haben, wie späteren Siegel-
und Wappendarstellungen der Familie eindeutig zu entnehmen ist. Als
Beispiele seien die Siegel des Adrian von Rhede aus dem Jahre 1500 und
des Steinfurter Komturs Adolf Friederich von Rhede aus dem Jahre 1668
angeführt. Das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem hatte mit
Schreiben vom 27. März 1939 an den Oberpräsidenten der
Provinz Westfalen auf die Inkorrektheit hingewiesen, aber kein
Gehör gefunden. Bei einer Neubeantragung des Gemeinde- bzw. des
Stadtwappens sollte diesbezüglich eine Korrektur vorgenommen
werden.
Das mit Datum vom 4. April 1939 vom Oberpräsidenten verliehene Gemeindewappen wird folgendermaßen beschrieben:
"Von Weiß (Silber) und Schwarz gespalten, im weißen
(silbernen) Feld zwei schwarze querlaufende Zickzackbänder, im
schwarzen Feld ein aufrechter gelber (goldener) Schilfkolben".
Die Farben Weiß und Schwarz sind als Farben der Familie von Rhede
überliefert, die Farbe des Schilfkolbens entspricht den
natürlichen Farben. Es ist müßig, die abstrakte Figur
eines Zickzackbandes deuten zu wollen. Dafür gibt es keinerlei
historisch zu begründende Erklärung. Ebensowenig lassen sich
die Farben des Famlienwappens näher bestimmen. Seit 1995 werden in
Rhede Überlegungen angestellt, dieses alte Gemeindewappen, das
1968 durch die Übernahme des Amtswappens abgelöst wurde,
wieder einzuführen. Der Stadtdirektor der Stadt Rhede teilte dem
Staatsarchiv Münster als gutachtender Stelle mit einem Schreiben
vom 4. Oktober 1995 mit, man wolle gern das der Gemeinde 1939
verliehene Wappen wiederbeleben, da "das jetzige Wappen für Rhede
nicht zutreffend sei". Landwirtschaft und Textilindustrie, in dem 1968
übernommenen Amtswappen symbolisiert, spielten jetzt angeblich nur
noch eine untergeordnete Rolle.
Das Wappen des Amtes Rhede
Anfang des Jahres 1938 sprach der Rheder Amtsbürgermeister beim
Staatsarchiv Münster vor und bat um Wappenentwürfe für
das Amt Rhede, für die Gemeinde Rhede und die Gemeinde Dingden.
Das Staatsarchiv empfahl damals, das Wappen der Familie von Rhede mit
dem der Familie von Ringenberg zu vereinigen. Beide Familien
hätten bis ins 14. Jahrhundert Hoheitsrechte in Teilen des
Amtsgebiets ausgeübt. Entsprechende Entwürfe sollte der
Grafiker Waldemar Mallek in Münster fertigen. Bis dahin bestanden
für das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden keine Wappen.
Die vom Grafiker erarbeiteten Entwürfe wurden für gut
befunden. Mit der Aufnahme der Pflugschar und des Weberschiffchens
sollte "eine gewisse Gegenwartsnähe" erreicht werden, heißt
es in einem Schreiben des Staatsarchivs an den Amtsbürgermeister
vom 26. Januar 1939. Das Amtswappen wurde wenig später als das
Gemeindewappen, am 13. April 1939, vom Oberpräsidenten genehmigt
und verliehen. Es wird folgendermaßen beschrieben:
"Von Weiß (Silber) und Grün quadriert, im ersten und vierten
Feld je zwei schwarze querlaufende Zickzackfäden, im zweiten Feld
ein weißes (silbernes) Weberschiffchen, im dritten Feld eine
weiße (silberne) Pflugschar, beide schräg links gestellt".
Die Farben Weiß und Schwarz richten sich nach denen des
Familienwappens von Rhede, während die Farben Grün und
Weiß 1939 frei gewählt worden sind, wobei sich das Grün
auf die Landwirtschaft bezieht. Als das Amt im Zuge der Gebietsreform
am 1. August 1968 aufgelöst wurde, verlor das Amtswappen seine
Gültigkeit. Auf Antrag der Gemeinde verlieh der Innenminister
dieses Amtswappen der neuen Gemeinde Rhede mit Urkunde vom 26.
September 1968. Dieses war ein problemloser Akt, da die jetzt zur
Gemeinde Rhede zusammengeschlossenen, ehemals selbstständigen
Gemeinden Büngern, Krechting, Krommert und Vardingholt keine
eigenen Wappen geführt hatten. Als Rhede 1975 den Rechtsstatus
einer Stadt erhielt, wurde das Wappen beibehalten.
Quelle: Die Geschichte der Stadt Rhede, Bericht von Helmut Müller, Signatur C-56-1.2, Erscheinungsjahr 2000
Das Wappen der Gemeinde Leopoldshöhe
Durch silbernen Wellenbalken in Grün und Rot geteilt.
Auf Grün eine silberne Rübe, Symbol für die
Landwirtschaft, insbesondere für die bedeutende
Rübensamenzucht.
Ein goldenes Zahnrad auf Rot deutet mit den acht Zähnen auf die
früheren acht Gemeinden, ist Symbol für Industrie und Gewerbe
und bezieht sich in den Farben Gold und Rot, die in der Flagge
erscheinen, auf die Zugehörigkeit zum Land Lippe. Das silberne
Wellenband steht für die durch die Großgemeinde
fließende Windwehe.
Aldenhoven
Nach dem Inkrafttreten der kommunalen Neugliederung beschloss der Rat
der Gemeinde Aldenhoven am 10.08.1972 die Weiterführung des
Wappens des ehemaligen Amtes Aldenhoven als neues Gemeindewappen.
Mit Urkunde des Herrn Regierungspräsidenten vom 8. Februar 1973 wurde das Wappen der neuen Gemeinde Aldenhoven genehmigt.
"Geteilt; oben in Gold (gelb) eine
blaue Lilie; unten in schwarz ein schwebendes goldenes (gelbes) Kreuz
innerhalb eines silbernen (weißen) Lorbeerkranzes."
Das neue Wappen ist eine heraldische Komposition aus den Wappen der
fi-üheren selbständigen Gemeinden Aldenhoven, Siersdorf und
Freialdenhoven.
Es zeigt in halbiertem Feld oben in Gold eine blaue Gleve aus dem
früheren Wappen Aldenhovens. Schon in dem ältesten
Schöffensiegel des heutigen Zentralortes stehen 2 Sterne und 2
Gleven (Lilien) als Symbol der Mutter Gottes.
Unten sehen wir in schwarz einen silbernen Lorbeerkranz aus dem Wappen
der früheren Gemeinde Siersdorf, welcher das Emblem der deutschen
Ordenskommende aus dem 13. Jahrhundert darstellt.
Das innerhalb des Lorbeerkranzes freischwebende goldene Kreuz ist dem
Schöffensiegel des Schöffengerichtes Freialdenhoven entnommen
und stellt das Sinnbild der damaligen freien Gerichtsbarkeit dar.
frühere selbständige Gemeinden
Aldenhoven
Das Wappen zeigt in blau drei nebeneinander stehende goldene (gelbe)
sechsstrahlige Sterne und drei silberne (weiße) Lilien in der
Anordnung 2: 1.
Das Wappen entstand in Anlehnung an das alte Schöffensiegel aus
dem Jahre 1543. Die Sterne und die Lilien stehen als Symbol für
die Mutter Gottes.
Freialdenhoven
Das Wappen zeigt sich in Gold (Gelb) und Schwarz geteilt; oben ein
schwarzer wachsender rotbewehrter doppelgeschwänzter Löwe,
unten drei goldene (gelbe) gleicharrnige 2:1 gestellte Kreuze.
Begründet wird dies einmal mit der fi-üheren
Zugehörigkeit zum Herzogtum Jülich und andererseits mit der
Verbindung zur Christianität Jülich sowie den beiden
Pfarrpatronen St. Mauritius und St. Urbanus.
Siersdorf
In Gold (Gelb) und Schwarz geteiltem Felde oben ein nach links
gekehrter schwarzer rotbewehrter doppelgeschwänzter Löwe,
unten ein silberner (weißer) Lorbeerkranz.
Der Löwe deutet auf die Zugehörigkeit Siersdorfs zum
Herzogtum Jülich und der Lorbeerkranz auf die Deutsche
Ordenskommende aus dem 13. Jahrhundert hin.
Dürboslar
In Rot über einem goldenen (gelben) aufgerichteten Pfeil zwei
gekreuzte, mit den Spitzen nach oben gerichtete silberne (weiße)
Schwerter.
Das Wappen weist auf die frühe, seit 896 bestehende Verbindung des Ortes zum Stift Essen hin.
Genehmigt am 06.06.1963
Engelsdorf
In grün schwebend ein goldener Turm begleitet rechts und links von einer Pflugschar.
In der geschichtlichen Begründung heißt es: Seit 1320
bestellten die Bauern ihre Felder im Schutz der Burg, weswegen die
Pflugscharen im Wappen erscheinen.
Genehmigt am 30.07.1962
Langweiler
In Blau ein freistehendes goldenes (gelbes) Antoniuskreuz, an dessen
Längsschaft unten ein goldenes (gelbes) Glöckchen hängt.
Diese Beschreibung deutet auf die alte Antonius-Kapelle aus dem Jahre 1683 hin.
Genehmigt am 26.06.1962
Niedermerz
Oben in Rot ein silbernes (weißes) Lamm Gottes mit Kreuzfahne, unten fünfinal in Gold (Gelb) und Schwarz geteilt.
Das Gotteslamm mit Kreuzfahne ist das Attribut des Pfarrheiligen St.
Johann Baptist, das uns von dem Sakralschmuck der Kapelle von 1566
überliefert ist. Die drei schwarzen Querbalken unten deuten auf
die Zugehörigkeit zu denen von Palandt aus Laurenzberg (1300-1566)
hin.
Genehmigt am 03.10.1966
Pattern
Das Wappen zeigt einen geteilten Schild, oben in Blau einen auf die
Spitze gestellten sechsstrahligen silbernen (weißen) Stern, unten
in Silber (Weiß) eine blaue Hellebarde.
Der Stem wurde dem Indener Amtswappen entnommen, zu dessen Amt Pattern
vor der kommunalen Neugliederung gehörte. Die Hellebarde gilt als
Attribut des Kirchenpatrons Matthäus.
Schleiden
In Schwarz ein silbern (weiß) und rot gekachelter
Schrägbalken, oben und unten begleitet von je drei goldenen
(gelben) Äpfeln.
Die sechs Goldäpfel weisen auf den Patron der Pfarrkirche, den
heiligen Nikolaus, hin. Der schräge Balken mit abwechselnd
weißen und roten Feldern ist das Zeichen des Ordens der
Zisterzienser. Dieser Orden begründete vor rund 900 Jahren den
heute noch in Schleiden bestehenden, wenn auch nicht mehr in ihrer Hand
befindlichen Nonnenhof.