Erwin Günther

Kommunalflaggen in Mecklenburg-Vorpommern (2)

Die in der Nr. 7/8 begonnene Vorstellung von Kommunalflaggen im nördlichsten der neuen Bundesländer soll mit weiteren ausgewählten Städten und Landgemeinden fortgesetzt werden. Eine Reihe von Kleinstädten führen zwar ihre meist historischen, zum Teil überarbeiteten und wiederbestätigten Wappen, haben aber von der Möglichkeit der Einführung einer Stadtflagge bisher nicht Gebrauch gemacht. Landgemeinden haben vielfach aus Kostengründen bisher den Schritt zur Einführung eines eigenen Wappens nicht vollzogen. Einige Städte haben nach der politischen Wende von 1989/90 die traditionellen mecklenburgischen Farben Blau-Gelb-Rot hergenommen und darauf ihr Wappen gesetzt, dafür aber keine amtliche Genehmigung erhalten, so dass sie noch ohne offizielle Flagge sind (z. B. Schwaan, Wesenberg).

 

Brüel (Lkr. Parchim, 3.359 Ew.): Die Kleinstadt im Nordwesten des Mecklenburger Landrückens, seit 1340 mit Stadt-recht versehen, führt ein Stadtwappen, das auf Siegel des 16. Jhd. zurückgeht und auch heute voll gültig ist. Es ist gespalten von Gold und Rot, vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, hinten ein halber sechsstrahliger Stern, darunter ein aus dem Spalt wachsendes, gestieltes goldenes Dreiblatt. Der Stierkopf war Teil des Wappens des Ritters von Plessen, der den Ort 1340 zur Stadt erhoben hatte. Der Stern entstammt dem Wappen der früheren Kreisstadt Sternberg. Über das Dreiblatt gibt es verschiedene Deutungen, zuweilen auch als redendes Zeichen für den Ortsnamen . Eine Stadtflagge wurde erstmalig am 9.12.1996 genehmigt. Sie ist quergestreift in den Farben Rot und Gelb, d. h. in den verwechselten Farben des Wappenschildes. In der Mitte liegt, auf jeweils 2/7 der Länge beider Streifen über-greifend, das Stadtwappen. Länge zu Breite der Flagge (L:B) verhalten sich wie 5:3 .

 

Dargun (Lkr. Demmin, 3.962 Ew.): Die Kleinstadt geht auf ein 1171 unter pommerscher Botmäßigkeit gestiftetes Zisterzienserkloster zurück, das 1236 an Mecklenburg fiel und 1552 säkularisiert wurde. Das an seiner Stelle errichtete Schloss diente später als herzogliche Witwen- und Prinzessinnenresidenz, neben dem sich das benachbarte Dorf Röcknitz zum Städtlein entwickelte, das sich seit 1854 amtlich Dargun nannte. 1875 wurden schließlich Schloss- und Dorfsiedlung zur Stadt Dargun vereint. Die Stadtgeschichte zeigt sich auch im 1875 verliehenen Stadtwappen wieder, das halbgespalten und geteilt von Gold, Silber und Blau ist; vorn oben der schwarze mecklenburgische (Werlesche) Stierkopf mit Halsfell und roter Zunge, hinten oben der aufgerichtete rote, golden bewehrte pommersche Greif, unten ein liegender goldener Krummstab (zur Erinnerung an das einstige Kloster). Die Flagge der Stadt (L:B = 5:3) ist längs-gestreift in den Farben Blau und Gelb. Beide Farben sind dem Wappen entnommen. In der Mitte, auf jeweils 2/3 der Höhe der Streifen übergreifend, befindet sich das Stadtwappen .

 

Dömitz (Lkr. Ludwigslust, 2.751 Ew.): Die ehemals zur Grafschaft Dannenberg gehörige, 1259 erstmals bezeugte Stadt an der Mündung der Elde in die Elbe gelangte 1423 an die Herzöge von Mecklenburg. Abgeleitet aus den Wappenfarben führt Dömitz seit vielen Jahren bereits eine rot-weiß gestreifte Flagge, die im August 1996, belegt mit dem Stadtwappen, offiziell wieder als Stadtflagge genehmigt wurde. Das um 1525 entstandene, stilistisch überarbeitete Wappen, 1996 erneut genehmigt, zeigt in Silber ein sechsfach gezinntes rotes Stadttor mit geschlossenen, nagelbeschlagenen silbernen Torflügeln, überragt von einem roten Turm mit einer fünffach gezinnten und abgestrebten Platte. Es hat seinen Ursprung in der im 13. Jhd. entstandenen Burg .

 

Gadebusch (Lkr. Nordwestmecklenburg, 6.390 Ew.): Die ehemalige Kreisstadt, seit 1201 im Besitz der Herzöge von Mecklenburg, 1225 mit Stadtrecht ausge-stattet, führt seit der Stadtrechtsverleihung einen Stierkopf im Siegel und Wappen, im 15. Jhd. ergänzt um einen Lindenbaum (Busch) als redenden Teil des Wappens. Das Stadtwappen in seiner heutigen über-arbeiteten Gestaltung zeigt im goldenen Schild rechts einen hersehenden schwarzen Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, links einen grünen Lindenbaum. Die 1998 eingeführte Stadt-flagge ist grün im Verhältnis L:B = 5:3 und trägt in der Mitte das Stadtwappen, das 2/3 der Höhe und 1/3 der Flaggenlänge einnimmt . Die grüne Farbe ist dem Lindenbaum im Wappen entlehnt.

 

Goldberg (Lkr. Parchim, 4.176 Ew.): Die auf dem Mecklenburger Landrücken gelegene Stadt führt eine am 20.4.1998 vom Innenministerium genehmigte Flagge in den Farben Gelb-Rot-Gelb, deren Streifenbreiten sich wie 1:4:1 verhalten; auf dem roten Streifen liegt das Stadtwappen, dessen Höhe sich zur Flaggenhöhe wie 4:9 verhält (Länge und Breite der Flagge wie 5:3). Das 1998 stilistisch überarbeitete Wappen zeigt in Gold auf grünem Hügel, dessen Seiten mit je einem grünen Kleeblatt besteckt sind, eine rote gezinnte Mauer mit zwei gezinnten Seitentürmen, zwischen den Türmen ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul und schwarzen Hörnern. Mauer und Türme gelten als allgemeines Stadtsymbol (die Stadt besaß zu keiner Zeit eine Ummauerung); der Stierkopf (hier der Richenbergische) ist dem Wappen des Fürsten Pribislaw I. von Parchim entnommen, der Goldberg 1248 des Stadt-recht verlieh. Hügel (Berg) und goldener Schild stellen gleichzeitig ein redendes Wappen dar. Rote Mauer und goldener Schild gaben der Stadtflagge die Farbvorlage .

 

Grimmen (Lkr. Nordvorpommern, 12.281 Ew.): Die Kreisstadt hat nach der Wende ihre bereits früher geführte Flagge offiziell in die Hauptsatzung aufgenommen und neu anfertigen lassen. Sie zeigt auf gelbem Tuch die Figuren aus dem Stadtwappen, ohne Wappenschild. Es ist ein aus drei pyramidenartig übereinanderliegenden roten Ziegelreihen wachsender schwarzer, goldbewehrter Greif. Der Greif weist auf die einstige Herrschaft der pommerschen Herzöge hin. Die gelbe Farbe der Flagge wurde in Erinnerung an des ehemalige Herzogtum Pommern-Wolgast (schwarzer Greif auf goldenem Schild) gewählt, während der Schild des Stadtwappens selbst silbern ist .

 

Kröpelin (Lkr. Bad Doberan, 4.230 Ew.): Die Kleinstadt auf dem Wege zwischen Rostock und Wismar begeht 1999 ihr 750-jähriges Stadtjubiläum und hat aus diesem Anlass erstmals eine Stadtflagge eingeführt. Sie ist vertikal geteilt in den Farben Blau-Weiß-Blau im Verhältnis 1:3:1 und trägt in der Mitte das Stadtwappen. L:B = 5:3, aber auch Varianten 3:2 und Banner sind für das Stadtjubiläum geplant . Das Stadtwappen, das auf Siegel von 1306 zurückgeht, 1998 nochmals stilistisch etwas überarbeitet wurde, zeigt in Blau einen kriechenden Krüppel in silberner Kleidung mit goldenen Klötzen an Unterschenkeln und Händen, darüber schwebend ein links gelehnter goldener Schild mit dem schwarzen, goldgekrönten und silbern gehörnten Mecklenburger Stierkopf. Letzterer verweist auf die einstige Landesherrschaft. Der Krüppel, von dem man geneigt ist, ihn mit dem Stadtnamen in Verbindung zu bringen , ist unklarer Herkunft; er wird mit einer Sage in Verbindung gebracht . Die Flaggenfarben sind dem Wappen entnommen.

 

Neukloster (Lkr. Nordwestmecklenburg, 4.459 Ew.): Der Ort entstand um ein 1219 gestiftetes Benedektiner-, später Zisterzienserkloster, das 1555 in den Besitz der Herzöge von Mecklenburg fiel, 1648 – 1803 schwedisch war und danach an Mecklenburg zurückkam. 1938 wurde der Ort zur Stadt erklärt. 1903 erhielt Neukloster anlässlich der Hundertjahrfeier zur Wiedervereinigung mit Mecklenburg-Schwerin ein Wappen, das 1938 die Stadt übernahm und heute stilistisch überarbeitet weiterhin gilt. Es ist gespalten von Gold und Rot und zeigt vorn am Spalt den halben mecklenburgischen Stierkopf mit Halsfell, hinten einen silbernen Äbtissinnenstab mit goldener Krümme, begleitet von zwei silbernen Lilien. Es versinn-bildlicht somit die Landesherrschaft und die klösterliche Vergangenheit. Die Schildfarben entsprechen denen des Bistums Schwerin, in dessen Bereich das Kloster lag. In Vorbereitung des 775-jährigen Bestehens des Ortes im Jahre 1994 entschied die Stadtvertretung 1993 die Einführung einer Stadtflagge, die ministeriell am 25.1.1994 genehmigt wurde. Sie besteht aus zehn gleichbreiten Streifen in den Farben Gold-Rot-... und einem schwarzen Querstreifen am Flaggstock, der 1/5 der Flaggenlänge einnimmt, und trägt das Stadtwappen in der Mitte des längsgestreiften Feldes. Das Wappen liegt also insgesamt in Richtung des fliegenden Endes der Flagge .

 

Rhena (Lkr. Nordwestmecklenburg, 2.746 Ew.): Der an der Straße von Lübeck nach Schwerin gelegene Ort, der sich im 13. Jhd. um ein Kloster entwickelte und 1362 Marktrechte erwarb, erhielt erst 1791 städtische Rechte. Seit dieser Zeit verwendete Rehna zum Siegeln den landes-herrlichen Stierkopf, aus dem sich das noch heute gültige Stadtwappen entwickelte: in Gold ein schwarzer, golden gekrönter Stierkopf mit silbernen Hörnern, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell. Mit der stilistischen Überarbeitung des Wappens um 1995 führte die Stadt gleichzeitig eine Stadt-flagge ein: eine gelb-schwarz längs-gestreifte Flagge in den Proportionen 5:3, in der Mitte belegt mit dem Stadtwappen.

 

Ribnitz-Damgarten (Lkr. Nordvorpommern, 17.430 Ew.): Die Doppelstadt entstand 1950 aus der Zusammenlegung des mecklenburgischen Ribnitz mit dem ehemals pommerschen Damgarten, getrennt durch die Flussaue der Recknitz, die einst Grenzfluss zwischen Mecklenburg und dem preußischen Pommern war. Sie wurde 1952 Kreisstadt, deren Funktion sie 1994 mit der Kreisreform wieder verlor. Eine historische Stadtflagge existierte nicht, auch nicht in der Zeit des Segelschiffbaus und der ausgeprägten Fischerei im ehemaligen Ribnitz . Mit ministerieller Genehmigung vom 5.1.1999 führt die Stadt erstmals eine Stadtflagge. Sie ist vertikal geteilt in den Farben Rot-Weiß-Blau-Gelb in den Proportionen 1:3:3:1; Länge und Breite der Flagge verhalten sich wie 3:2. In der Mitte des weißen und blauen Streifens liegen jeweils die Figuren des Stadtwappens, vorn ein in Rot gekleidetes männliches Brustbild mit blauem Umhang und goldener Krone (das Bildnis des Fürsten Jaromar II. von Rügen, der 1258 Damgarten zur Stadt erhob), hinten ein steigender goldener Greif mit ausgeschlagener roter Zunge (das Wappenbild von Ribnitz, das an die ehemalige Landesherrschaft Mecklenburg-Rostock erinnert). Die Wappenfiguren nehmen jeweils die Hälfte der Flaggenhöhe ein. Die Flaggenfarben vereinigen die mecklenburgischen und pommerschen Landesfarben und stehen somit nochmals für die gemeinsame Geschichte .

 

Rostock (Kreisfreie Stadt, 210.585 Ew.): Über die bereits im 15. Jhd. nachweisbare längsgestreifte blau-weiß-rote Rostocker Flagge, aus der sich im 18. Jhd. die Mecklenburger Seeflagge entwickelte, ist in Fachaufsätzen umfangreich geschrieben worden . Eine auch nur sehr geraffte Zusammenfassung würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Es sollen daher hier nur einige neuere Varianten abgebildet werden:

die 1803 vom Rostocker Rat festgelegte gelbe Flagge mit dem schwarzen Greif, die wegen der Verwendung der Rostocker blau-weiß-roten Farben als Mecklenburger Seeflagge vom Rat als Stadtflagge ein-geführt wurde; sie wurde auch 1990 für die neue Stadtflagge favorisiert und zeitweilig inoffiziell wieder verwendet, konnte sich aber letztendlich nicht als offizielle Stadtflagge durchsetzen;

die in der 2. Hälfte des 19. Jhd. wieder verstärkt in Gebrauch geratene, 1936 vom Reichsstatthalter offiziell eingeführte, 1946 erneuerte Stadtflagge in den Farben Blau-Weiß-Rot, in der der gelbe Greif aus dem Rostocker Stadtwappen im blauen Streifen zum Mast hin versetzt war; sie wurde auch in der DDR-Zeit, z.B. anlässlich der jährlichen Ostseewochen, gehisst;

eine insbesondere 1990/91 von der Rostocker Bürgerschaft genutzte Variante, in der das Stadtwappen auf die Mitte der dreistreifigen Flagge gesetzt wurde (sie war in dieser Zeit in TV-Berichten über die Sitzungen der Rostocker Bürgerschaft wiederholt zu sehen);

die mit der Hauptsatzung vom 3.7.1991 offiziell gültige Stadtflagge, die einer vollständigen Umsetzung des Wappens entspricht, dreistreifig Blau-Weiß-Rot in den Proportionen 2:1:1, auf dem blauen Streifen der schreitende gelbe Greif mit ausgeschlagener roter Zunge.

Der Greif auf blauem Feld entspringt dem Wappen der ehemaligen Fürsten von Rostock; Rot-Weiß geht auf die bekannten Hansefarben zurück. Der Greif ist im Rostocker Sekretsiegel seit 1307 bezeugt, das heutige Wappen entstand 1367 zunächst als Siegelstempel .

 

Sassnitz (Lkr. Rügen, 12.075 Ew.): Die verschiedenen inoffiziellen Flaggenvarianten des 1957 zur Stadt erklärten Hafenortes im Nordosten der Insel Rügen habe ich an anderer Stelle dargestellt . Die schließlich ministeriell am 9.7.1997 genehmigte Stadtflagge ist längsgestreift in den Farben Blau-Weiß-Blau in den Proportionen 2:5:2, auf dem weißen Streifen das 1959 eingeführte Stadtwappen, das Ende 1994 (nach Zwischenlösungen) wieder bestätigt wurde . Es zeigt auf blauem Schild auf einer roten Ziegelmauer einen rot-silbernen Leuchtturm mit silbernen Lichtstrahlen, symbolisiert somit den Charakter als Hafenstadt. Die Flaggenfarben stehen für das Meer, den blauen Himmel und die weißen Strände und Kreidefelsen bei Sassnitz. L:B = 5:3.

 

Schwaan (Lkr. Bad Doberan, 5.429 Ew.): Die an der unteren Warnow gelegene Stadt führte 1992 eine Stadtflagge in den mecklenburgischen Farben Blau-Gelb-Rot, belegt mit dem Stadtwappen, ein. Letzteres zeigt in Blau einen kampfbereiten silbernen, goldbewehrten Schwan (auf den Ortsnamen hinweisend) mit goldener Krone um den Hals. Da die Flaggenfarben keinen Bezug zum Wappen haben, erhielt die Flagge keine Genehmigung, so daß die Stadt offiziell noch ohne Flagge ist .

 

Schwerin, Landeshauptstadt (Kreisfreie Stadt, 106.673 Ew.): Die 1160 von Heinrich dem Löwen gegründete Stadt führt in ihrem Wappen zur Erinnerung an den Stadtgründer auf blauem Schild sein goldenes Reiterbild in voller Rüstung, mit Lanze und dreilatziger Fahne sowie Löwenschild. Es geht auf ein 1255 erstmalig bezeugtes Siegel zurück. Seine letzte Form erhielt es 1940, 1994 nochmals stilistisch geringfügig geändert. Abgeleitet aus dem Wappen führte Schwerin über Jahrzehnte die Stadtfarben Gelb-Blau, die auch in der DDR-Zeit als längsgestreifte Flagge verwendet wurden . 1994 änderte die Stadt ihre Flagge. Sie besteht seitdem aus drei Streifen Gelb-Blau-Gelb im Verhältnis 2:3:2, in der Mitte etwas zum Liek hin verschoben die gelbe Wappenfigur. Die Höhe der Wappenfigur ist nicht exakt festgelegt; sie verhält sich zur Breite des blauen Streifens etwa wie 2:3. Länge und Breite der Flagge betragen ungewöhnlich 9:7 . Inoffiziell sind auch andere Proportionen der Flagge zu sehen.

 

Sternberg (Lkr. Parchim, 4.859 Ew.): Die ehemalige Kreisstadt in der Mecklenburgischen Seenplatte, um 1240/50 unter den Fürsten von Parchim-Richenberg gegründet, in der vom 15. Jhd. bis 1918 die mecklenburgischen Landtage abgehalten wurden, nahm am 29.6.1990 eine Stadtflagge an: quergeteilt von Rot und Gelb, in der Mitte das Stadtwappen. Länge zu Breite der Flagge verhalten sich wie 5:3, die Höhe des Wappens zur Flaggenbreite wie 7:15, die Wappenbreite zur Flaggenlänge wie 1:4. Das Wappen wurde 1994 leicht geändert und zeigt im von Gold und Rot gespaltenen Schild vorn den halben schwarzen Richenbergischen Stierkopf, schwarz gehörnt, mit goldener Krone und ohne Halsfell, hinten am Spalt einen achtstrahligen goldenen Stern. Während der Stierkopf für die Stadtgründer steht, verweist der Stern auf den Ortsnamen .

 

Stralsund (Kreisfreie Stadt, 62.422 Ew.): Die Hansestadt hat ähnlich wie Rostock eine lange und wechselvolle Flaggengeschichte . Während erste Varianten aus dem 14. Jhd. bereits – wie die ältesten Siegel auch - einen Strahl bzw. Pfeil im Flaggentuch zeigen (abgeleitet aus dem slawischen Wort „stral" = Pfeil), wurden im 17. bis 19. Jhd. in völliger Umdeutung des Wortes „Stralsund" Flaggen mit einer Sonne in verschiedenen Varianten und Farben verwendet. Erst in unserem Jahr-hundert kehrte man zu dem alten Flaggenbild, abgeleitet aus dem Stadtwappen, zurück. Die Flaggen zeigten i.d.R. auf rotem Tuch liegend einen weißen Strahl mit weißem Tatzenkreuzchen. Heute führt die Stadtflagge offiziell im roten Tuch einen aufrecht gestellten weißen Pfeil (Strahl), bestehend aus Schafttülle und den beiden Flügeln, mit einem weißen Tatzenkreuz darüber. Es ist also die vollständige Umsetzung des Stadtwappens in Flaggenform .

 

Teterow (Lkr. Güstrow, 10.315 Ew.): Teterow, 1235 vom Fürsten Nikolaus von Werle mit Stadtrecht ausgestattet, bekannt geworden durch seine seit 1930 statt-findenden Bergringrennen, führte bereits vor dem zweiten Weltkrieg eine dreistreifige Stadtflagge in den Farben Blau-Gelb-Grün, die dem Stadtwappen entnommen sind, das u.a. in Gold einen stahlfarbenen (blauen) Topfhelm mit grünen Pfauenfedern zeigt. Die Flagge geriet in der DDR-Zeit außer Gebrauch, wurde aber nach der Wende wieder eingeführt .

 

Torgelow (Lkr. Uecker-Randow, 11.943 Ew.): Der Ort in der Ueckermünder Heide entwickelte sich dank der Vorkommen an Raseneisenstein im 19. Jhd. zur Industriegemeinde und erhielt am 4.5.1945 durch den sowjetischen Ortskommandanten die Bezeichnung Stadt. Bereits als Gemeinde führte Torgelow nach dem ersten Weltkrieg eine Flagge, blau-weiß-blau gestreift mit dem erstmals 1898 gezeigten Wappen, das sich inoffiziell eingebürgert hatte. Das Wappen war gespalten von Silber und Blau, vorn gekreuzte schwarze Berghämmer (für die Eisenindustrie), hinten ein roter Greifenkopf mit goldenem Schnabel (für die Zugehörigkeit zu Pommern). Auch die Schild- und Flaggenfarben waren den pommerschen Provinzfarben Blau-Weiß entlehnt. Wegen seines pommerschen Symbolgehaltes wurden nach 1945 Wappen und Flagge zunächst nicht mehr verwendet, kamen erst um 1970 wieder inoffiziell in Gebrauch. Nach der Wende hat Torgelow Wappen und Flagge wieder eingeführt, offiziell festgelegt mit der Hauptsatzung von 1994. Die Stadtflagge zeigt die drei Streifen Blau-Weiß-Blau in den Proportionen 1:10:1, das Wappen nimmt etwa 7/12 der Flaggenbreite ein. L:B = 5:3 .

 

Ueckermünde (Lkr. Uecker-Randow, 11.890 Ew.): Die Stadt am Oderhaff hat mit ihrer Hauptsatzung von 1994 ihre historische Stadtflagge übernommen: längsgestreift in den Farben Rot-Weiß-Rot in den Proportionen 1:2:1, in der Mitte des weißen Streifens das auch heute gültige Vollwappen der Stadt. Es zeigt im silbernen Schild den roten pommerschen Greif, im Oberwappen einen stahlfarbenen (blauen) Spangenhelm mit goldenem Halsschmuck, rot-silbernen Helmdecken und zwei goldenen nebeneinander-stehenden lateinischen „U" als Helmzier. Letztere stehen für „urbs ucra" (Stadt an der Uecker). Die Tinkturen des Wappens und der Helmdecken waren die Grundlage für die Stadtfarben. L:B = 5:3 .

 

Usedom (Lkr. Ostvorpommern, 1.995 Ew.): Die Kleinstadt auf der gleichnamigen Ostseeinsel führt seit 1998 eine quergestreifte Stadtflagge in den Farben Blau-Weiß-Blau in den Proportionen 1:3:1, L:B = 5:3. Auf dem weißen Feld befindet sich in einer Größe von 2/3 der Flaggenhöhe das Vollwappen der Stadt, das, stilistisch überarbeitet, 1997 erneut genehmigt wurde. Es zeigt in Silber einen rechtsgewendeten blauen Bügelhelm mit goldener Helmkrone und einem natürlichen Pfauenfederbusch; auf dem Schild einen gekrönten Bügelhelm mit blau-silbernen Decken und einem von zwei blau-silbernen Fähnchen eingeschlossenen Pfauenfedernbusch. Die blau-silbernen Farben verweisen auf Pommern .

 

Waren (Müritz) (Lkr. Müritz, 22.090 Ew.): Die Kreisstadt führte vor 1990 keine Flagge. Mit der Wiederbesinnung auf die ehemaligen Länderstrukturen verwendete die Binnenfahrgastschiffahrt auf der Müritz seit März 1990 die mecklenburgischen Farben Blau-Gelb-Rot, belegt mit dem Warener Stadtwappen in seiner damaligen Rundschildform . Das Stadtwappen wurde 1992 stilistisch überarbeitet und zeigt nunmehr in einem goldenen Halbrundschild die Front einer gezinnten roten Rundmauer mit offenem Tor und zwei großen, spitzbedachten Zinnentürmen auf grünem Anger, bespült von blauen Wellen; zwischen den Türmen auf der Mauer, aus dem rechten Turm hervorbrechend, ein hersehender schreitender schwarzer, goldbekrönter Stier mit silbernen Hörnern; darüber schwebend ein blauer Topfhelm mit zwei an gekreuzten grünen Stangen befestigten natürlichen Pfauenfederrosetten. Seit September 1993 führt die Stadt eine ministeriell genehmigte Flagge in den mecklenburgischen Farben Blau-Gelb-Rot, in der Mitte, zu jeweils 2/3 in den blauen und roten Streifen übergreifend, das amtliche Stadtwappen. Sie ist eine Referenz an das Land und eine Modifizierung der bereits 1990 von den Binnenschiffen genutzten Variante .

 

Wismar, (Kreisfreie Stadt, 48.437 Ew.): Die um 1200 entstandene, einst mächtige Hansestadt kam zusammen mit der vorgelagerten Insel Poel und Neukloster 1648 in schwedischen Besitz. 1803 wurde sie an Mecklenburg verpfändet; Schweden verzichtete aber erst 1903 formell auf Wismar. Die schwedische Zeit hat aber keine Spuren in Flagge und Wappen der Stadt hinterlassen. Die Stadtfarben Wismars sind die historischen Hansefarben Weiß-Rot. Die Stadtflagge ist sechsmal längsgestreift von Weiß und Rot. Sie ist Jahrhunderte alt, bereits in den Flaggentafeln um 1700 als sechsstreifige Flagge zu sehen. Die Streifung ist eine Mehrung der lübischen weiß-roten Flagge (d. h. der Hansefarben) und ist z.B. erstmals auf dem historischen Ratswappen auf einer Münze von 1468 als dreifach geteilter Wappenschild zu sehen. Das historische, bis 1918 gebräuchliche Stadtwappen zeigte im gespaltenen Schild vorn den halben mecklenburgischen Stierkopf, hinten ebenfalls eine Dreifachteilung von Silber-Rot-Silber-Rot. Das 1918 eingeführte, auf Siegel von 1354 zurückgehende, nach 1990 stilistisch gebesserte Stadtwappen zeigt im silbernen Schild über blauem Wellenschildfuß, darin drei silberne Fische, eine rote Hansekogge mit silbernen Streifen längs der Decklinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet, goldenem Mastkorb und goldener Tatzenkreuzspitze am Mast, darunter eine nach links wehende vierstreifige Flagge in den Farben Silber-Rot-Silber-Rot; auf den Mast gelegt ein goldener Schild mit dem schwarzen Mecklenburger Stierkopf, golden gekrönt, mit silbernen Hörnern und ausgeschlagener roter Zunge, auf dem Bug der Kogge eine linksgewendete widersehende silberne Möwe. Auch hier im Wappen ist also eine mehrfach gestreifte Flagge sichtbar. Flaggenvarianten insbesondere im vorigen Jahrhundert zeigten auch zwölf Streifen von Weiß und Rot; Wismarer Schiffe führten daneben diese zwölfstreifige Flagge mit zwei Reihen rot-weißer Würfel am Liek analog der Bremer Flagge . Aus der Zeit um 1918 sind sechsstreifige Flaggen, belegt mit einem weißen Kreis, darin die Figuren des 1918 geänderten Stadtwappens, bekannt . In der heute gültigen Hauptsatzung sind sowohl die Stadtfarben Weiß-Rot, die sechsstreifige Stadtflagge, das oben beschriebene stilistisch gebesserte Stadtwappen als auch die Berechtigung zur Weiterverwendung des historischen, gespaltenen Wappenschildes als Wappenzeichen (Signet) festgelegt .

 

Wolgast (Lkr. Ostvorpommern, 14.480 Ew.): Der 1123 von den Pommern eroberte slawische Ort, seit 1257 Stadt, war von 1532 – 1625 Sitz des Herzogtums Pommern-Wolgast, kam 1648 an Schweden und 1815 an Preußen. Die Stadt führte bereits vor dem zweiten Weltkrieg eine weiße Flagge, darauf das Stadtwappen . Sie geriet nach 1945 außer Gebrauch. Zur 725-Jahr-Feier 1982 wurden zur Ausgestaltung der Stadt weiße Fahnen mit den (grünen) Konturen des Stadtwappens hergestellt . Aus der historischen Flagge und der Jubiläumsflagge wurde nach 1990 eine Stadtflagge entwickelt, die auf weißem Tuch in den Proportionen 2:1 in der Mitte die Figuren des Stadtwappens trug, auf grünem Boden ein roter gezinnter Rundturm mit blau-goldenem Kuppeldach und rot-schwarzem Tor, beseitet von zwei aufrecht gestellten schwarzen Schlüsseln und zwei einander zugekehrten schwarzen, goldbewehrten Greifen, die sich an Turm und Kuppel stützen. Die schwarzen Greifen waren das Wappenbild der Herzöge von Pommern-Wolgast, der Turm verweist auf die Stadt. Die Figuren nahmen 6/11 der Flaggenhöhe ein . Mit der Änderung der Hauptsatzung 1996/97 wurde eine neue Stadtflagge eingeführt. Sie ist dreistreifig Gelb-Rot-Gelb in den Proportionen 1:4:1, auf dem roten Streifen das stilistisch etwas überarbeitete Wappen in Halbrundschildform, das 5/6 der Höhe des roten Streifens einnimmt. L:B = 5:3 .

 

Zingst (Lkr. Nordvorpommern, 3.218 Ew.): Das Ostseebad führte nach der Wende eine Gemeindeflagge ein: ein weißes Tuch mit einer schmalen blauen Zierkante, in der Mitte das neue Wappen: halbgespalten und durch Wellenschnitt geteilt, vorn oben in Blau ein goldener Dreizack, hinten oben in Silber pfahlweise drei auffliegende schwarze Kraniche, unten in Gold ein roter Greif mit roter ausgeschlagener Zunge und goldener Bewehrung, in den Fängen einen silbernen Anker haltend. Symbolik von Wappen und Flagge verweisen sowohl auf die Lage am Meer als auch an die pommersche Vergangenheit .


Zurück zur Hauptseite Zurück zu "Veröffentlichungen" Zurück zum Seitenanfang