Erwin Günther

Kommunalflaggen in Mecklenburg-Vorpommern (1)

Kommunalflaggen in den Küstenstädten und küstennahen Orten haben bekanntlich eine weit längere Tradition als in den Binnenländern. Auch in der Zeit von 1949 bis 1989 konnte man vielfach in den Küstenstädten historische Stadtfarben und -flaggen zu lokalen Anlässen und zu den jährlichen Ostseewochen wehen sehen. Mit der Kommunalverfassung der letzten DDR-Regierung von 1990 erhielten Wappen und Flaggen auch in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns wieder ihre hoheitliche Funktion. Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt nochmals die Flaggen- und Wappenführung für Gemeinden und Landkreise ; ein Runderlaß vom 17.1.1996 enthält die Ausführungsvorschriften für bestehende Wappen und Flaggen und für die Annahme neuer Hoheitszeichen . Wohltuend ist, daß zur Ausführung der Flaggen keine Vorzugs- oder Ausschließlichkeitsvarianten vorgeschrieben werden, was zu einer größeren Variantenvielfalt führt und nicht nur die einfache Streifenflagge favorisiert. Nachfolgend sollen in einer Auswahl die aktuellen Flaggen von Städten und größeren Gemeinden vorgestellt werden.

 

Ahlbeck, Seebad (Lkr. Ostvorpommern, 1997 3.991 Einwohner ): Das Seebad auf der Insel Usedom führt eine in den pommerschen Farben Blau-Weiß gestreifte Flagge mit dem Gemeindewappen. Das Wappen ist schrägrechts geteilt von Silber und Blau, oben der rote pommersche Greif, unten ein gewundener silberner Aal. Flaggen- und Wappenfarben sowie der Greif weisen auf die jahrhundertelange Zugehörigkeit zu Pommern hin, der Aal steht „redend" für den Ortsnamen und die Küste schlechthin. Das Wappen wurde auch in der DDR-Zeit geführt, während die Flagge erst nach 1990 wieder in Gebrauch kam .

 

Anklam (Lkr. Ostvorpommern, 16.654 Ew.): Die Kreisstadt des Kreises Ostvorpommern, seit 1264 vom Pommernherzog Barnim I. mit Stadtrecht ausgestattet, beschloß am 23.10.1997 eine neue Stadtflagge, die ministeriell am 23.1.1998 genehmigt wurde. Sie ist vertikal geteilt in den Farben Blau-Weiß-Rot in den Proportionen 1:2:1, wobei sich Länge zu Breite wie 5:3 verhalten; in der Mitte des weißen Feldes das 1995 erneut bestätigte traditionelle Stadtwappen: in Blau eine silberne gezinnte Mauer, in der Mitte ein offenes Torhaus mit goldenem Dach und Knauf, auf der Mauer ein halbaufgerichteter roter Greif mit goldener Bewehrung, ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif mit goldener Schwanzquaste, in den Vorderklauen einen goldenen Dreistrahl haltend . Die Flaggenfarben stimmen mit den Wappenfarben überein. Der Greif steht für Pommern, die Mauer für die Wehrhaftigkeit der Stadt, der Dreistrahl für die historischen Beziehungen zur Hansestadt Stralsund. Das Wappen geht auf Siegel von 1284 zurück; in der heutigen Form existiert es seit 1808. Vor dem zweiten Weltkrieg waren blau-weiß-blau längsgestreifte Flaggen in den Proportionen 1:2:1 mit dem Wappen in der Mitte in Gebrauch, die aber nach 1950 kaum noch verwendet wurden.

 

Bad Doberan (Lkr. Bad Doberan, 11.241 Ew.): Die Kreisstadt nahe der Ostsee war seit 1793 Nebenresidenz und Erholungsort der mecklenburgischen Herzöge und erhielt 1879 Stadtrechte. Seitdem verwendet die Stadt die ehemals Rostocker und später mecklenburgische Seeflagge in den Farben Blau-Weiß-Rot als seine Stadtflagge. Auch nach 1945 bis 1990 und danach war sie in dieser Form in Gebrauch. Allerdings erhielt sie nach 1990 keine offizielle Genehmigung, auch nicht in der Form mit aufgelegtem Stadtwappen. Als Begründung wird angeführt, daß die Farben keinen historischen Bezug zur Stadt besitzen und auch nicht mit den Wappenfarben übereinstimmen. Seitdem ruht der Vorgang zur Einführung einer offiziellen Stadtflagge .

 

Barth (Lkr. Nordvorpommern, 10.389 Ew.): Die Hafenstadt am Barther Bodden, gleichzeitig das Tor zu den Halbinseln Darß und Zingst an der Ostsee, führt traditionell die pommerschen Farben in einer dreistreifigen Flagge Blau-Weiß-Blau, belegt mit dem vollständigen Stadtwappen. Die Farben waren zeitweise schon im vorigen Jahrhundert auf den Barther Segelschiffen und Fischereifahrzeugen zu finden, gerieten in den letzten Jahrzehnten aber weitgehend außer Gebrauch. Mit der Hauptsatzung von 1994 sind sie wieder offiziell Stadtflagge, wobei die Streifenproportionen nicht festgelegt sind. Früher meist im Verhältnis 1:4:1 geführt, sind sie heute in den vorhandenen Stadtflaggen 1:2:1. Das Wappen zeigt im von Silber über Blau geteilten Schild oben ein bärtiges unbedecktes Männerhaupt, das offensichtlich den Stadtnamen ausdrücken soll, unten drei silberne Fische balkenweise schrägrechts gestellt. (den früher dominierenden Fischfang symbolisierend). Im Oberwappen befindet sich ein geschlossener silberner, mit Federbüschen geschmückter Helm mit blau-silbernem Blattwerk .

 

Binz, Ostseebad (Lkr. Rügen, 6.024 Ew.): Das Ostseebad auf der Insel Rügen ist die größte nichtstädtische Gemeinde des Landes. Sie führt eine Wappenflagge, die ministeriell am 2.1.1996 genehmigt wurde: ein gelbes Flaggentuch, darin die Figuren des Gemeindewappens, zwei schwarze Wellenbalken, auf dem oberen ein roter Kahn, aus dem ein roter zwiegeschwänzter Löwe mit roter Krone, Bewehrung und Zunge hervorwächst. Der Löwe entstammt dem Wappen des ehem. Fürstenhauses Rügen und wird auch in der Rügenschen Kreisflagge geführt, die Symbolik verweist auf die Lage an der Ostsee .

 

Boizenburg (Lkr. Ludwigslust, 10.904 Ew.): Die Stadt an der Unterelbe, zu DDR-Zeiten der größte Produzent von Keramikfliesen, führt seit dem 14.3.1996 erstmals eine Stadtflagge: gestreift in den Farben Gelb-Blau, in der Mitte das Stadtwappen . Letzteres zeigt in Blau hinter einer gezinnten goldenen Mauer mit offenem Tor eine goldene Burg. Das Wappen besteht in heutiger Form und Tingierung bereits seit dem 14. Jhd., die Wappenfarben sind gleichzeitig die Flaggenfarben.

 

Demmin (Lkr. Demmin, 14.322 Ew.): Die Kreisstadt führt heute, ministeriell genehmigt, ihre 1903 eingeführte Stadtflagge, die auch in der DDR-Zeit seit 1972 vom damaligen Rat der Stadt wieder genutzt wurde: eine Streifenflagge in den Farben Rot-Gelb, darauf mittig das Stadtwappen, das in Gold eine rote Burg mit drei offenen Toren zeigt, die Türme von je einer silbernen Lilie gekrönt, zwischen den Türmen ein rechtsgelehnter silberner Schild mit rotem Greif, gekrönt von Helm und grünen Pfauenfedern . Die Flaggenfarben gehen auf das Wappen zurück. Das Wappen weist auf eine stark befestigte Burganlage, die einst Sitz pommerscher Herzöge war, hin; die Lilie war bis in das 18. Jhd. hinein das Stadtzeichen Demmins.

 

Friedland (Lkr. Mecklenburg-Strelitz, 8.010 Ew.): Die einst von den brandenburgischen Markgrafen gegründete, 1304 in mecklenburgischen Besitz übergegangene Stadt führt auch heute ihr historisches, bereits auf Stadtsiegeln von 1342 nachweisbares Wappen, stilistisch überarbeitet: in Silber ein doppelter roter Mauerbogen, der im Schnittpunkt unten in eine Lilie ausläuft, mit drei roten gezinnten Türmen; darunter die Brustbilder zweier blauer Geharnischter mit goldener Helmspange und goldenem Gurt, der zur Rechten ein goldgegrifftes silbernes Schwert und eine goldene Lanze mit silberner Spitze tragend, der zur Linken ebenfalls ein goldgegrifftes silbernes Schwert und eine quergestreifte rot-weiße Fahne an goldener Fahnenstange mit silberner Spitze tragend; zwischen den Geharnischten ein gotischer Schild, darin in Silber ein roter Adler. Die beiden Brustbilder stellen die Stadtgründer, die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg dar, der rote Adler erinnert ebenfalls an die märkische Geschichte. In Anlehnung an die brandenburgische Vergangenheit ist auch die Stadtflagge rot-weiß längsgestreift, in der Mitte belegt mit dem Stadtwappen .

 

Garz (Lkr. Rügen, 1.770 Ew.): Anläßlich der 675-Jahrfeier im Jahr 1994 nahm die Stadt erstmals eine Flagge an, die vom Innenministerium im gleichen Jahr genehmigt und am 21.7.1994 erstmalig gehißt wurde: eine senkrecht gestreifte Flagge in den Farben Blau-Weiß-Blau in den Proportionen 1:2:1, in der Mitte das Stadtwappen, das 3/5 der Flaggenhöhe einnimmt. Das Wappen zeigt in Blau eine silberne Burg mit geöffnetem goldenem Tor, über der Zinnenmauer ein breiter runder betagleuchteter Zinnenturm zwischen zwei runden, rotbedachten und betagleuchteten Kuppeltürmen; auf dem Mittelturm ein goldener Mast, an dem eine silberne Kirchenfahne mit rotem Greif weht. Die Mastspitze ist als Kreuz ausgebildet. Das Wappen erinnert an die einstige Burg und an die Zugehörigkeit zu Pommern, die Flagge selbst zeigt die pommerschen Landesfarben .

 

Gnoien (Lkr. Güstrow, 3.760 Ew.): Die Kleinstadt an der Kreuzung alter Fernstraßen von Rostock nach Stettin und von Stralsund nach Berlin hat seit 1990 bereits die zweite Stadtflagge angenommen. Von 1990 bis 1997 verwendete Gnoien eine viergeteilte Flagge in den Wappenfarben Blau und Gelb, in der Mitte das Wappen in alter Ausführung: gespalten von Gold und Blau, vorn am Spalt der gekrönte, silbern gehörnte schwarze mecklenburgische Stierkopf, hinten am Spalt eine heraldische silberne Lilie, besteckt mit einem silbernen Kleestengel. Während der Stierkopf auf die Landeszugehörigkeit verweist, ist die Lilie wahrscheinlich kirchlichen Ursprungs. 1997 änderte die Stadt Wappen und Flagge. Im Wappen wurden die beiden Felder vertauscht, womit ein jahrzehntelanger Streit zur korrekten Wappengestaltung ein Ende fand. Die Flagge ist nunmehr quergestreift in den Farben Gelb-Blau, in der Mitte, auf jeweils ein Drittel der Länge beider Seiten übergreifend, das Wappen, nunmehr also gespalten von Blau und Gold, vorn die Lilie, hinten der Stierkopf. Die Änderung wurde ministeriell am 22.5.1997 genehmigt .

 

Graal-Müritz, Ostseebad (Lkr. Bad Doberan, 3.766 Ew.): Die 1994 von der Gemeinde eingeführte Flagge wurde ministeriell am 24.1.1996 genehmigt. Sie besteht aus einem weißen Flaggentuch, darauf in der Mitte ein blau-gelb-grünes Band, auf dem wiederum das Gemeindewappen positioniert ist. Die farbigen Streifen betragen jeweils 1/9 der Flaggen-breite, die Höhe des Wappens verhält sich zur Flaggenbreite wie 2:3, Länge und Breite der Flagge wie 5:3. Das von Blau und Gold gespaltene Wappen zeigt vorn einen silbernen Fisch, hinten ein grünes, silbern geripptes Eichenblatt und deutet somit die Lage an der Ostsee und den Waldreichtum an. Blau-Gelb-Grün symbolisieren das Wasser, die sandigen Dünen und das Land .

 

Greifswald (Kreisfreie Stadt, 58.859 Ew.): Das 1250 von Herzog Wartislaw III. von Pommern-Demmin mit Lübischem Stadt-recht versehene Greifswald wurde 1281 Mitglied der Hanse, in der es eine bedeutende Rolle spielte. Die rot-weißen Farben der Hanse sind auch heute die Stadtfarben Greifswalds. Seit dem 19. Jhd. führt die Stadt eine siebenstreifige Flagge in unterschiedlichen Streifenbreiten in den Farben Rot-Weiß-Rot-Weiß-Rot-Weiß-Rot, auf dem mittleren weißen Streifen ein aufrechter roter, goldbewehrter Greif. Der Greif als pommersches Wappentier ist auch im Stadtwappen zu finden, gab er doch der Stadt einst ihren Namen. Die Proportionen der Streifen zueinander sind nicht grundsätzlich geregelt und werden unterschiedlich angegeben. Gegenwärtig läßt die Stadt die Flagge in den Streifenproportionen 1,5:1,5:5:24:5:1,5:1,5 und in dem Längen-Breiten-Verhältnis von 7:4 herstellen, die Größe des Greifs zur Flaggenbreite beträgt 1,5:4 . Um 1990 nutzte man noch ein Streifenverhältnis von 3,7:2:1:11,6:1:2:3,7 . Offizielle Festlegungen für eine künftige verbindliche Regelung sind noch nicht abgeschlossen.

 

Grevesmühlen (Lkr. Nordwestmecklenburg, 11.154 Ew.): Die Kreisstadt führte Anfang 1990 eine Stadtflagge in den mecklenburgischen Landesfarben Blau-Gelb-Rot, belegt mit dem Stadtwappen, ein. Es war ein Bekenntnis zu der wieder in Diskussion geratenen Ländereinführung auf dem Boden der ehemaligen DDR . Das Stadtwappen zeigt in Rot ein vierspeichiges, gezahntes goldenes Mühlrad, belegt mit dem mecklenburgischen Stierkopf. Es weist auf den Ortsnamen und die historische Zugehörigkeit zu Mecklenburg-Schwerin hin.

 

Güstrow (Lkr. Güstrow, 33.734 Ew.): 1226 gegründet, 1228 als civitas bezeugt, seit 1556 Residenz der Herzöge von Mecklenburg, seit 1695 Nebenresidenz, entwickelte sich die Stadt zu einer der bedeutenden Städte Mecklenburgs, die 1813 auch Zentrum der nationalen Erhebung gegen die napoleonische Fremdherrschaft im Mecklenburg wurde. Die Stadt verwendet ihre traditionellen Farben Grün-Gelb in einem längsgestreiften Banner, belegt mit dem Stadtwappen: in Rot ein linksgewendeter hersehender schwarzer Stier vor einem beblätterten grünen Weinrebenast . Die Herkunft der Stadtfarben ist unklar. Das Wappen geht auf die ältesten Siegel von 1293 zurück, wobei der Ast die städtische und der Stier die landesherrliche Symbolik darstellt .

 

Hagenow (Lkr. Ludwigslust, 12.580 Ew.): Die ehemalige Kreisstadt im westlichen Mecklenburg führt seit 12.3.1996 erstmals eine Flagge, längsgestreift in den Farben Rot-Gelb, in der Oberecke des roten Streifens das Brustbild eines jungen hersehenden Bischofs mit natürlicher Farbe, weißem Haar, gelber, rotverzierter Bischofsmütze und gelbem Gewand. Das Brustbild des Bischofs im roten Schild ist seit 1858 das Wappen der Stadt, auf älteste Stadtsiegel aus den Jahren 1370 und 1420 zurückgehend. Es wurde nach 1990 stilistisch gebessert (ursprünglich war der Bischof halb links sehend, nunmehr ist er eindeutig hersehend). Das Bischofsbildnis soll den Schutzpatron der Hagenower Kirche, Dionysius von Saint Denis (Paris), darstellen. Die Flaggenfarben entsprechen den Wappentinkturen .

 

Heringsdorf, Seebad (Lkr. Ostvorpommern, 3.613 Ew.): Das Seebad auf der Insel Usedom führt eine weiß-blau gestreifte Flagge in Bannerform, belegt mit dem Gemeindewappen. Das Wappen zeigt in Blau drei silberne Heringe übereinander, steht also für den Ortsnamen und die Lage an der Küste. Die Flaggenfarben sind dem Wappen entlehnt, stehen aber auch für Pommern und für die Ostsee mit ihren weißen Stränden .

 

Insel Hiddensee (Lkr. Rügen, 1.254 Ew.): Die bekannte kleine Ferieninsel vor der Westküste Rügens (18,6 km2) bildet eine Einheitsgemeinde. Seit 1991/92 führt sie ein eigenes Wappen und eine Gemeindeflagge. Die Flagge ist dreistreifig in den Farben Gelb-Blau-Weiß und vereint die schwedischen Farben Gelb-Blau mit den pommerschen Farben Blau-Weiß, verweist somit auf die schwedische Vergangenheit (die Insel war mit der Insel Rügen bis 1815 in schwedischem Besitz) und auf die Zugehörigkeit zu Pommern. Schwedische und pommersche Symbole finden sich folgerichtig auch im Wappen wieder. Die Flaggenfarben sind zugleich eine Umkehr der Farben der Nordseeinsel Juist, mit der Hiddensee eine Partnerschaft verbindet .

 

Insel Poel (Lkr. Nordwestmecklenburg, 2.835 Ew.): Die in der Wismarer Bucht gelegene Insel, die eine amtsfreie Gemeinde bildet, führt seit 1993 ein Wappen und seit 1998 eine Gemeindeflagge. Die Flagge ist in drei gleich breiten Streifen in den Farben Blau-Gelb-Grün gestaltet und trägt in der Mitte übergreifend das Gemeindewappen: durch einen goldenen Balken geteilt von Blau und Grün, oben ein silbernes voll besegeltes Zeesboot, unten eine vier-blättrige goldene Rapsblüte. Das Segelboot steht für die Insellage und ihren Charakter als Urlaubsort, die Rapsblüte für die Landwirtschaft auf der Insel. Die Wappenfarben, die Land, Strand und Meer symbolisieren, wurden folgerichtig auch die Flaggenfarben .

 

Krakow am See (Lkr. Güstrow, 3.165 Ew.): Anläßlich der 700-Jahrfeier der Stadt nahm Krakow am See im Mai 1998 erstmals eine Stadtflagge an: eine längs-gestreifte Flagge Schwarz-Gelb in den Proportionen 5:3, belegt mit dem Wappen, das in Gold den gekrönten schwarzen, silbern gehörnten mecklenburgischen Stierkopf zeigt . Wappen und Farben stehen für die Zugehörigkeit zum Fürstenhaus Werle-Güstrow seit 1229.

 

Kühlungsborn, Ostseebad (Lkr. Bad Doberan, 7.219 Ew.): Das 1938 zur Stadt erhobene Ostseebad besitzt seitdem ein Wappen, das auf die Lage an der Ostsee hinweist: in Blau drei (2:1 gestellte) fliegende silberne Möwen. Die drei Möwen stehen auch für die drei ehemaligen Badeorte, die 1938 zur Stadt zusammengelegt wurden (Fulgen, Brunshaupten und Arendsee). Die Stadtflagge besteht aus einem weißen Tuch mit dem Stadtwappen in der Mitte. Sie wurde als solche wahrscheinlich bereits seit 1938, mit Sicherheit aber zur DDR-Zeit geführt .

 

Loitz (Lkr. Demmin, 4.472 Ew.): Die Kleinstadt in Vorpommern, 1242 erstmals als Stadt genannt, verwendet seit 1994 eine Stadtflagge, die zweistreifig in den pommerschen Farben Blau-Weiß gestaltet ist, belegt mittig mit dem Stadtwappen. Dieses zeigt in Rot fünf sechsstrahlige silberne Sterne pfahlweise zwischen zwei aufgerichteten goldene Keulen, außen begleitet von je einem gestürzten schwarzen Adlerflügel. Die Sterne, deren Herkunft sich nicht eindeutig belegen läßt, sollen Glück und Ruhm bedeuten. Die Keulen erinnern an ein einstiges Apellationsgericht in Loitz, die Adlerflügel an das Familienwappen der ehemaligen Herren von Loitz. Das Wappen wird heute wieder in historischer Schildform getragen.

 

Lübtheen (Lkr. Ludwigslust, 4.241 Ew.): Der 1938 zur Stadt erklärte Marktflecken, ursprünglich im Besitz der Grafen von Dannenberg, später der Herzöge von Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg, seit 1372 der Herzöge von Mecklenburg, führt seit 1880 ein Wappen, das im gespaltenen Schild vorn in Rot gekreuzte silberne Bergeisen, hinten in Silber am Spalt eine grüne bewurzelte Fichte zeigt, in deren Stamm ein aufgerichteter roter Löwe seine Pranken schlägt. Die Bergeisen erinnern an den Kaliabbau um die Jahrhundertwende, grüne Tanne und aufsteigender Löwe sind dem Wappen der einstigen Landesherren, der Grafen von Dannenberg, entnommen. Das Wappen wurde 1995 erneut bestätigt. Die Wappenfarben sind in die neue Stadtflagge eingegangen, ministeriell genehmigt am 18.12.1995. Sie ist dreistreifig in den Farben Grün-Weiß-Rot, in der Mitte, zu jeweils einem Drittel in den grünen und roten Streifen übergreifend, das Stadtwappen. Länge und Breite verhalten sich wie 5:3 .

 

Ludwigslust (Lkr. Ludwigslust, 12.759 Ew.): Das in der Nähe eines herzoglichen Jagdschlosses in der Mitte des 18. Jhd. entstandene Ludwigslust wurde Residenz der Herzöge von Mecklenburg-Schwerin, seit 1837 großherzogliche Nebenresidenz. Sein 1876 eingeführtes, 1996 erneut bestätigtes Wappen, das gespalten von Gold und Blau vorn den halben mecklenburgischen Stierkopf am Spalt, hinten einen stilisierten grünen Rosenstock am Spalt mit roter Blüte, begleitet von einer aus dem Schildrand hervorbrechenden goldenen Adlerkralle, darüber schwebend ein silbernes Malteserkreuz, zeigt, erinnert an die einstige Landesherrschaft und an den Ursprungsort Klenow, auf dessen Gemarkung Ludwigslust gegründet wurde. 1996 nahm die Stadt eine neue Flagge an. Sie zeigt zwei gleichbreite Querstreifen, am Liek blau, am fliegenden Ende gelb (die Umkehrung der Wappenschildfarben); in der Mitte befindet sich das Stadtwappen .

 

Malchin (Lkr. Demmin, 9.197 Ew.): Die ehemalige Kreisstadt in der Mecklenburger Seenplatte, 1236 erstmals als civitas genannt, hat 1994 die traditionellen Stadtfarben Rot-Gelb als Flagge wieder angenommen, mittig belegt mit dem Stadtwappen. Es zeigt in Gold zwischen zwei schwebenden schlanken roten Zinnentürmen mit je sieben schwarzen Fensteröffnungen einen silbern-gehörnten, goldgekrönten schwarzen Stierkopf mit roter Zunge, überhöht von einem roten Malteserkreuzchen. Der Stierkopf verweist auf die einstige Zugehörigkeit zu Werle-Güstrow; das Malteserkreuzchen gilt hier als allgemeines christliches Symbol. Das Wappen wurde in dieser Form auch zur DDR-Zeit geführt, nach 1990 stilistisch leicht überarbeitet . Zu DDR-Zeiten wurde gelegentlich eine historische Stadtfahne verwendet, ein in zwei Spitzen auslaufendes Banner, am Querholz ein schmaler gelber Streifen, anschließend ein blaues Tuch, nach unten abgeschlossen von einem breiten gelben Streifen, der in den Spitzen ausläuft, auf der Mitte des blauen Tuches das Stadtwappen .

 

Malchow (Lkr. Müritz, 7.834 Ew.): Die in der Mecklenburger Seenplatte am Malchower See gelegene Kleinstadt, 1235 mit Stadtrecht versehen, hat am 1.8.1994 ihr Wappen stilistisch überarbeitet sowie die Tingierung geändert und gleichzeitig eine Stadtflagge eingeführt. Sie besteht aus einem blauen Tuch in den Proportionen 5:3, in der Mitte belegt mit dem in Gold eingefaßten Stadtwappen in einer Größe von 2/3 der Flaggenbreite. Das Wappen zeigt in Blau eine goldene Mauer mit zwei goldenen Spitztürmen, zwischen letzteren schwebend oben ein goldenes Herz, unten ein silberner abgerissener Vogelkopf, der seinen Schnabel durch einen goldenen Ring steckt . Die Entstehung des Wappens ist unklar; wahrscheinlich weist der Möwenkopf auf das einstige Fischereigewerbe, das Herz auf das 1298 gegründete Büßerinnenkloster hin. Vor 1994 wurden Mauer, Türme und Herz in roter Tingierung auf silbernem Schild geführt .

 

Marlow (Lkr. Nordvorpommern, 2.010 Ew.): Die Kleinstadt, die 1998 ihr 700-jähriges Stadtrecht feierte, gehörte stets zum Herzogtum Mecklenburg (Fürstentum Rostock). Mit der Verwaltungsneugliederung gelangte sie in den Landkreis Nordvorpommern. Im von Blau über Gold geteilten Stadtwappen stehen oben ein linkshin gewendeter wachsender goldener Greif, unten ein schwarzer, silbern gehörnter Stierkopf mit roter Zunge, beides Symbole der Rostocker Fürsten. Die neu eingeführte Stadtflagge kombiniert die gold-blauen Wappenfarben, die für Rostock stehen, mit den blau-weißen pommerschen Farben als ein Ausdruck der neuen Kreiszuordnung. Sie ist in ungewöhnlicher Form gestreift von Gelb-Weiß-Blau, wobei der schmale weiße Streifen ca. 1/30 der Flaggenbreite einnimmt; über allem befindet sich das Stadtwappen in seiner aktuellen Gestaltung .

 

Neubrandenburg (Kreisfreie Stadt, 78.486 Ew.): Die nach 1952 als Bezirksverwaltungssitz überdurchschnittlich angewachsene Stadt hatte zu DDR-Zeiten ihre traditionellen Stadtfarben Rot-Weiß, abgeleitet aus den Wappenfarben, weitgehend vergessen. Nach der Wende von 1989 nutzte die Stadt zeitweise inoffiziell eine Flaggenvariante, in der die mecklenburgische blau-gelb-rot gestreifte Flagge mit dem Wappen der Stadt belegt wurde. Im April 1991 führte Neubrandenburg eine neue Stadtflagge ein, vertikal gestreift in den Farben Rot-Weiß-Rot im Teilungsverhältnis 1:2:1, in der Mitte des weißen Streifens ein rotes zweipfortiges Stadttor mit aufgesetztem Kübelhelm und Adlerflug. Es sind die Wappenfiguren, die ohne Schild auf das weiße Feld gesetzt wurden. Die aus dem Wappen entlehnten roten Farben sollen gleichzeitig auf die typischen roten Backsteine verweisen, aus denen die Stadttore und andere historische Bauten errichtet sind. Kübelhelm und Adlerflug verweisen auf die einstige brandenburgische Stadtgründung; die Burg symbolisiert die Stadt als starkes Bollwerk im einstigen Lande Stargard, ehe die Stadt 1298 als Erbland mit Stargard an die Herzöge von Mecklenburg kam .

 

Neubuckow (Lkr. Bad Doberan, 4.797 Ew.): Das kleine Landstädtchen zwischen Wismar und Rostock hat nach der Wende ein Banner eingeführt, das die mecklenburgischen Farben Blau-Gelb-Rot zeigt, darauf auf dem Mittelstreifen das Stadtwappen und darüber bzw. darunter die Inschrift „NEUBUCKOW. MECKLENBURG". Das Wappen zeigt in Silber einen bewurzelten grünen Baumstumpf mit Laub (eine ausgrünende Buche, auf den Ortsnamen abzielend), darüber schwebend einen kleinen goldenen Schild mit dem Mecklenburger Stierkopf .

 

Neustadt-Glewe (Lkr. Ludwigslust, 7.439 Ew.): Die Stadt im westlichen Mecklenburg, die 1998 ihr 750-jähriges bestehen feierte, hat, ministeriell genehmigt am 8.8.1997, eine neue Stadtflagge eingeführt. Sie ist gestreift in den Farben Gelb-Rot, wobei sich am Flaggstock jeweils ein quadratisches Feld in verwechselten Farben befindet. In der roten Oberecke steht die Wappenfigur, das Brustbild eines Mannes mit silbernem Haar und Bart, am Hals ein blauer Gewandsaum, golden besäumt und mit fünf goldenen Röschen belegt, beseitet von zwei aufrechten goldenen Schlüsseln mit abgewendeten Bärten. Länge und Breite der Flagge verhalten sich wie 5:3. Während im Wappen das Gesicht eine natürliche Farbe hat, spricht man bei der Flagge von „flaggengerechter Tingierung", d.h. das Gesicht ist gelb. Mit der Wappenänderung der Stadt (seit 1973 war das Wappenbild in silbernen Konturen auf einen von Blau und Rot gespaltenen Schild gelegt) wurden auch die alten Stadtfarben Blau-Rot abgelegt, die nach 1933 bereits in Vergessenheit geraten waren, aber zur 725-Jahr-Feier 1973 wieder Anwendung fanden . Der Männerkopf ist vermutlich ein redendes Wappenbild, denn der Name „Glewe" ist slawischen Ursprungs und bedeutet soviel wie „Haupt" .

 

Neustrelitz (Lkr. Mecklenburg-Strelitz, 24.512 Ew.): Die Kreisstadt, seit 1701 Sitz des neu gebildeten Herzogtums Mecklenburg-Strelitz, war seit 1952 bis Ende der sechziger Jahre Sitz des im Aufbau befindlichen Bezirkes Neubrandenburg, seitdem wieder Kreissitz. Die Stadt hat heute keine offizielle Flagge, obwohl es eine historische Flagge gibt, die bis 1945 geführt wurde. Die Hauptsatzung von 1997 legt nur Wappen und Dienstsiegel fest. Die historische Flagge war dreifach gestreift in den Farben Zinnoberrot-Goldgelb-Zinnoberrot in Form eines Banners, die Streifenbreiten verhielten sich wie 1:2:1. Auf dem goldgelben Mittelstreifen befand sich das Stadtwappen, gespalten von Rot und Gold, vorn am Spalt ein silberner Frauenarm, einen goldenen Ring haltend, hinten der goldgekrönte, silberngehörnte schwarze mecklenburgische Stierkopf mit Halsfell und roter Zunge. Frauenarm und Ring erinnern an das ehemalige Land Stargard, das bei der Hochzeit von Beatrix, Tochter des brandenburgischen Markgrafen Albrecht III., mit dem mecklenburgischen Fürsten Heinrich II. als Brautschatz an Mecklenburg überging. Der Stierkopf deutet auf die mecklenburgische Landesherrschaft hin .

 

Parchim (Lkr. Parchim, 20.929 Ew.): Die Kreisstadt führt traditionell eine drei-streifige Flagge in der etwas ungewöhnlichen Farbkombination Schwarz-Grün-Rot, die auch mit den Hauptsatzungen von 1994 und 1995 wieder festgelegt und genehmigt ist. Ihr Längen-Breiten-Verhältnis beträgt 5:3. Die Farben stammen aus dem Stadtwappen, das den schwarzen mecklenburgischen Stier, beseitet von zwei grünen Kleestengeln, im roten Schild führt. Die Hauptsatzung gibt die Flagge – wie auch in früheren Ausführungen – ohne Wappen an. Die Ausgestaltung der Flagge für besondere Zwecke bleibt aber laut Hauptsatzung vorbehalten .

 

Pasewalk (Lkr. Uecker-Randow, 13.495 Ew.): Die Kreisstadt in Vorpommern führt seit dem 27.11.1997 eine heraldische Flagge, ein blaues Flaggentuch in den Proportionen 3:2, belegt mit drei (2:1 gestellten) golden bewehrten roten Greifenköpfen, die jeweils zwei Fünftel der Höhe des Flaggentuches einnehmen . Es ist das Wappenbild der Stadt, das an die drei einstmals herrschenden Pommernherzöge Bogislaw V., Barnim V. und Wartislaw V. erinnern soll und bereits 1128 erstmals erwähnt wird .

Plau am See (Lkr. Parchim, 6.032 Ew.): Die am Plauer See in der mecklenburgischen Seenplatte gelegene Kleinstadt führte nach der Wende zunächst – inoffiziell – die mecklenburgischen Farben Blau-Gelb-Rot, belegt mit dem Stadtwappen. Diese Flagge wurde aber nicht genehmigt und seit etwa 1994 nicht mehr verwendet. Seit dem 28.5.1996 hat die Stadt, die sich seit 1994 offiziell Plau am See nennt, eine ministeriell genehmigte Stadtflagge. Sie ist längsgestreift in den Farben Rot-Gelb-Rot in den Proportionen 1:4:1, in der Mitte des gelben Streifens die Figur des Stadtwappens (ein rotes Stadttor, in dessen ovaler Öffnung ein goldgekrönter schwarzer Stierkopf steht), dessen Höhe sich zur Breite des Flaggentuches wie 5:9 verhält. Länge und Breite der Flagge sind mit 5:3 festgelegt . Der mecklenburgische Stierkopf in der Wappenfigur steht hier für die Linie Parchim-Richenberg, an die die Stadt bei der ersten Landesteilung Mecklenburgs kam .

 

Putbus (Lkr. Rügen, 5.049 Ew.): Der 1960 zur Stadt erklärte alte Badeort im Südosten der Insel Rügen führt seit 1939 ein Wappen, geteilt, oben in Rot zwischen einem goldenen zwölfendigen Hirschgeweih ein silbernes Schildchen, darin ein roter Greifenkopf mit goldenem Schnabel, unten geschacht von Schwarz und Gold. Das geschachte Feld wurde dem Wappen der ehemaligen Fürsten von Putbus entlehnt. Der Greifenkopf weist auf die Zugehörigkeit zu Pommern hin, das Hirschgeweih steht für den bekannten Putbuser Wildpark. Dem Wappenschild der Fürsten von Putbus sind auch die Stadtfarben Schwarz-Gelb entnommen, die die Stadt bereits zu DDR-Zeiten führte. Die längsgestreifte Stadtflagge trägt in der Mitte das Wappen und ist auch heute in dieser Form in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt .

Rerik (Lkr. Bad Doberan, 2.048 Ew.): Als 1938 der Badeort Alt-Gaartz, ein altes Seefahrerdorf, zur Stadt erklärt wurde, erhielt es den Namen Rerik zur Erinnerung an einen frühmittelalterlichen, 808 von den Dänen zerstörten Handelsplatz an der Ostsee und gleichzeitig erstmals ein Wappen: im roten Schild eine dreimastige goldene Kogge mit geblähten Segeln, Mastkörben und Krönchen auf den Spitzen. 1997 führte die Stadt eine Flagge ein, ein gelbes Tuch mit dem Wappen in der Mitte. Die gelbe Farbe ist dabei mehr eine zufällige Festlegung . Die Kogge steht für die traditionelle Seefahrt und die Lage an der Küste.

 


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