Verfasser: Norman M. Martin
Übersetzung: Erich Dieter Linder
Ergänzungen zu den Teilen I und II: Rüdiger F. Dreyhaupt
Für diese Artikelserie wurden die nachstehenden Veröffentlichungen herangezogen:
Vor 1815 existierte kein Staat namens Deutschland im heutigen Wortsinne. Es gab das Heilige Römische Reich deutscher Nation mit dem römisch-deutschen Kaiser an seiner Spitze, das beanspruchte, in der Nachfolge des antiken Römischen Reiches zu stehen, welches grob gesagt das heutige Deutschland, Teile Österreichs, der Niederlande, Italiens und einige weitere Gebiete umfaßt hatte.
Mit Unterbrechungen bis etwa 1400 und danach lückenlos lautete einer der kaiserlichen Titel „König von Deutschland“, aber das bedeutete nicht etwa, daß es irgendeine deutsche Regierung gab. Zwar existierte ein kaiserlicher Hof und eine Kanzlei, aber abgesehen von Reichsstädten wie Frankfurt am Main hing die Autorität des Kaisers in starkem Maße von der Mitwirkung der Reichsfürsten ab.
Dennoch führte der Kaiser ein eigenes Banner: gelb mit schwarzem, einköpfigen Adler. Der Adler erscheint zunächst völlig schwarz im gelben (goldenen) Feld (Abb. 1), wie unter Friedrich II. und im Wijnberger Wappenbuch (1265–88) dargestellt, sowie bei Heinrich VII. nachweisbar (Codex Balduini Trevirensis) Mitte des 14. Jahrhundert. Unter Heinrich Vl. erscheint er erstmals mit roter Zunge und ebensolchen Fängen. Der Schnabel ist noch schwarz (Codex Manesse) (Abb.1a). Bereits im 14. Jahrhundert erscheint unter Friedrich Barbarossa als Symbol des Kaisertums der doppelköpfige Adler (Abb. 2), auch hier zunächst rein schwarz in goldenem Felde – wahrscheinlich in Anspielung auf das Byzantinische Kaiserreich, dem Hauptrivalen im Anspruch auf die Rechtsnachfolge des antiken Römischen Weltreichs. Aber erst Kaiser Sigismund führte ihn ab 1401 offiziell im Siegel, damals noch als Reichsverweser für seinen regierungsunfähigen Bruder Wenzel.
In zunehmendem Maße, aber nicht einheitlich, wurde der Adler mit Schwert, Reichsapfel und Krone dargestellt, wobei Schnabel und Fänge eine goldene Farbe erhielten. Diese konnte auf dem Fahnentuch nur auf einer roten Grundierung einigermaßen haltbar angebracht werden. Es war daher unvermeidbar, daß durch Austrocknung der Farbe und die Bewegung des Tuches Teile des Goldes abblätterten, so daß der Adler wieder eine rote Wehr bekam. Das Wappen wies vereinzelt einen roten Bord auf, jedoch nicht das Banner.
Zwei weitere Fahnen, die mit dem Reich in Beziehung standen, sollen erwähnt werden: die Sankt-Georgs-Fahne, zunächst weiß mit rotem Kreuz, bald aber dann rot mit weißem Kreuz, häufig auch in mittelalterlicher Tradition mit Schwenkel versehen, als Kriegsfahne des Heiligen Römischen Reiches, den göttlichen Segen anzeigend, unter der die Kriegshaufen in den Kampf zogen (Abb. 3). Sie wurde wahrscheinlich seit Heinrich IV. auf dem Dritten Kreuzzug geführt und bis etwa 1433 im Reich verwendet. Allerdings wird auch von einer roten Sankt-Georgs-Fahne mit einer weißen Darstellung des Heiligen berichtet, die von den Truppen im Kampfe geführt wurde. Eine Abbildung ist nicht erhalten geblieben.
Die zweite Fahne ist die Reichssturmfahne, die zunächst eher wie ein längerer Wimpel aussah, gelb mit schwarzem Adler, dann aber die rechteckige Form der mittelalterlichen Banner annahm und später mit einem roten Schwenkel versehen wurde (Abb.4), den Blutbann anzeigend.
Außerdem wurden riesige Kaiserflaggen auf den unter kaiserlichem Schutz stehenden Schiffen geführt. Ein Manuskript von 1669/70 zeigt eine solche Flagge, allerdings interessanterweise mit weißem Feld. Bei der Gewissenhaftigkeit und Akribie des Verfassers wird nicht davon ausgegangen, daß dies eine fehlerhafte Darstellung ist, sondern daß solche Flaggen offensichtlich auch geführt wurden (Abb. 4a). Außerdem führte der Kaiser eine sehr lange gelb-rote Banderole (Abb. 4b), wie bei seinem Einzug in Rom im Codex Balduini dargestellt.
Darüber hinaus wurden im 18. Jahrhundert eine Anzahl weiterer Flaggen geführt, die mit dem Reich in Verbindung standen. Siegel und ein französisches Flaggenbuch zeigen zwei 11streifige blau-gelb-weiße Flaggen mit dem doppelköpfigen, gekrönten und inzwischen auch nimbierten Reichsadler, entweder in der Mitte der Flagge oder zum Mast hin versetzt, beide datiert auf 1737 (Abb. 5 und 6).
Ferner eine Flagge bei Lehnert, die dem kaiserlichen Banner mit dem doppelköpfigen Adler gleicht, wobei dem Adler das Habsburger Hauswappen und die Kette vom Goldenen Vlies aufgelegt sind. Der Adler hält weder Schwert noch Szepter. Die Flagge ist von einem schwarzen Dreiecksbord umgeben und wird als Kriegsflagge Karls Vl. für das Jahr 1730 bezeichnet (Abb. 7).
Eine weitere Variante erscheint ohne Bord und ohne Wappen und Ordenskette, aber mit Schwert und Szepter, welche als Kriegsmarineflagge Maria Theresias für 1749 tituliert wird (Abb.8). Offensichtlich existierte auch eine „Landvariante“ dieser Flagge mit Habsburger Brustschild .
Lehnert erwähnt in „Beiträge zur Geschichte der k. k. Flagge“ für die Zeit der Herrschaft Karls VI. (1711–1740), wie auch Siegel, für Handelsschiffe eine Flagge aus schwarzen und gelben Streifen sowie ohne Adler (Abb.9). Das ist verständlich, waren Seeflaggen doch einem starken Verschleiß unterworfen und durften daher nicht teuer sein. Bemalte aber, z. B. mit Adler, waren sehr teuer und daher besonderen Schiffen und Anlässen vorbehalten (Abb. 9a). Die Anzahl der Streifen dürfte, wie z. B. auch bei Bremen, variiert haben, da zu jener Zeit eine genaue Festschreibung nicht üblich war und auch nicht befolgt wurde. In der Regierungszeit Maria Theresias wurde diese Flagge dahingehend abgeändert, daß die schwarzen Streifen zu sechs bzw. sieben schmalen Fäden reduziert und in die Oberecke der kaiserliche Adler mit Schwert, Szepter und Krone eingesetzt wurde, bezeichnet als Handelsmarineflagge 1749 (Abb. 10). Hierzu gibt es auch zeitgenössische Darstellungen, wo der Adler in der Tuchmitte erscheint (Abb.11). Jedoch wird nicht klar, ob es sich hierbei um eine Abart oder eine fehlerhafte Wiedergabe vorgenannter Flagge handelt.
In diesem Zusammenhang ergab sich eine Kuriosität: Franz Stephan, Großherzog der Toskana und Gemahl Maria Theresias, wurde 1745 Kaiser und führte daher in der Toskana die kaiserliche Flagge ein (Abb.11a). Zu dieser Zeit wurde das Mittelmeer noch stark von Seeräubern heimgesucht und der Großherzog der Toskana hatte mit den sogenannten Barbareskenstaaten Nordafrikas Schutz-(Geld)-Bündnisse für die unter seiner Flagge fahrenden Schiffe geschlossen. Maria Theresia wollte von diesen Bündnissen profitieren und schuf daher mit Hofrescript vom 29.11.1749 die unter Abb. 10 und 11 dargestellten neuen Flaggen, zu denen für die Kriegsschiffe auch eine Gösch und ein breiter Mastwimpel gehörte.
Diese Flaggen waren natürlich bewußt sehr ähnlich gehalten, so daß durch ein Versehen des österreichischen Kommercialintendanten von Triest, dem die geringen Unterschiede nicht aufgefallen waren, alle österreichischen Schiffe angewiesen wurden, die toskanische Flagge von 1745 zu führen, was verständlicherweise auf Unwillen stieß, aber schlußendlich mit Rescript Maria Theresias (wohl zähneknirschend) vom 27.2.1751 sanktioniert wurde. Bleibt die Frage, ob die österreichischen Flaggen von 1749 tatsächlich geführt wurden.
Diese Flaggen wurden erst am 20. März 1786 erneut geändert, nun in die österreichischen Farben Rot-Weiß-Rot. Das alte kaiserliche Banner überlebte aber als Standarte des österreichischen Kaisers mit österreichischer Kaiserkrone und einem aus schwarzen, gelben, roten und weißen Dreiecken zusammengesetztem Rand (Abb. 11b). 1894 wurden ähnliche Standarten auch für die Kaiserin und den Erzherzog eingeführt.
In zunehmendem Maße legten sich die Territorien des Reiches eigene Flaggen zu. Noch bezeichnender war, daß nach 1500 der Kaiser immer aus dem Hause Habsburg kam und seine schon immer begrenzte Macht und Autorität mehr oder weniger dem Interesse Österreichs diente. Dies zeigte sich auch 1786 und 1789, als Österreich eigene Kriegs- und Handelsflaggen schuf.
Mit der von Napoleon I. im Jahre 1806 erzwungenen Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erreichte die Geschichte einen Wendepunkt. Der Kaiser nannte sich nunmehr „Kaiser von Österreich“ – zuvor hatte er den Titel eines Erzherzogs inne –, wie aber schon erwähnt war die Reichspolitik immer mehr mit den Interessen Österreichs verschmolzen. Viele der kaiserlichen Symbole wandelten sich – teils mit nur geringen Modifikationen – zu österreichischen.
Die Niederlage Napoleons hatte auf die Ausbreitung deutschnationaler Empfindungen und liberalen Gedankengutes infolge der Französischen Revolution eine machtvolle und stärkende Wirkung – vor allem unter der Jugend –, die im Gegenzug zu einer deutlichen Schwächung dynastischer und partikularistischer Interessen in Deutschland führte. Als sich 1816 eine Studentenverbindung organisierte, die alle deutschsprachigen Universitäten umfaßte, nahm sie eine schwarz-rot-goldene Trikolore (Abb. 12) an in der Meinung, daß dies die herkömmlichen Farben Deutschlands gewesen seien. Wie es zu dieser Ansicht kam, ist wenig geklärt, gerade auch weil die habsburgischen Kaiser bei Festivitäten auf die Farben Schwarz und Gelb/Gold, jedoch ohne Rot, zurückgriffen. (Das ist heraldisch bedingt: Es gelten nur die Hauptfarben von Wappenfeld und Figur als in eine Fahne umsetzbar. Dies sind oftmals nur zwei Farben, wie auch hier. Rot gilt hier als Farbe der Attribute und ist damit nicht umsetzbar.) Es ist aber denkbar, daß die Fortführung von Schwarz und Gelb durch die Habsburger nach dem Ende des alten Reiches die Farbwahl der Studentenschaft beeinflußt hat.
Es scheinen mehrere Theorien vorzuherrschen: Die populärste bringt die Trikolore mit der Uniform des Lützowschen Freikorps in Verbindung, eine in den Befreiungskriegen gegen Napoleon 1813 aufgestellte Volkswehr, die sich vorwiegend aus jungen Menschen, Studenten, rekrutierte, die, und das ist für die weitere Entwicklung wichtig, aus ganz Deutschland stammte und nicht etwa nur aus einem bestimmten Teilstaat. Deren Uniform war schwarz gefärbt und besaß rote Vorstöße. Das Gold soll von den goldenen Knöpfen herrühren.
Eine zweite Theorie besagt, daß das Rot der Freiheit mit dem kaiserlichen Schwarz und Gold vereint wurde. Eine dritte Annahme führt zu den Farben der Jenaer Burschenschaft von 1815 zurück. Möglicherweise haben hier auch der frühere rote Schwenkei am kaiserlichen Banner bzw. die rote Reichskriegsfahne ihren Niederschlag gefunden. Da aber all diese Erklärungsversuche viele Jahre nach dem eigentlichen Ereignis stattgefunden haben, sind Zweifel an ihrer Richtigkeit angebracht. Bekannt ist hingegen, daß – einmal eingeführt und als alte deutsche Farben identifiziert – sich die Interpretation von Schwarz-Rot-Gold als „deutsche Farben“ als zugkräftig erwies. Von da an bis 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold, mitunter mit der Beschriftung „Deutschlands Wiedergeburt“ oder anderen Zutaten wie z. B. Wappen versehen (Abb. 12a und 12b), bei zahllosen Demonstrationen mitgeführt.
Die Farben wurden so zum Symbol eines geeinten, freiheitlichen, deutschen Nationalstaates. Die Anordnung der Streifen, waagerecht oder senkrecht, Schwarz-Rot-Gold oder Gold-Rot-Schwarz, hatte sich aber noch nicht eindeutig durchgesetzt.
Nach dem Erfolg der Revolution in Paris im Februar 1848 ereigneten sich in ganz Europa Volksaufmärsche, und Forderungen nach Verfassungsänderungen wurden laut, die von den beunruhigten Herrschern eilig gutgeheißen wurden. Unerwähnt oder vergessen bleibt in diesem Zusammenhang oft, daß die Erhebungen und Bestrebungen nicht nur auf nationale Vereinigung gerichtet waren, sondern vor allem auf soziale Veränderung, wie die Fahne eines Revolutionskontingents aus der badischen Stadt Lahr deutlich macht: „FREIHEIT, BILDUNG, WOHLSTAND“ lautete ihre Inschrift (Abb. 12c). Auch dafür wurde gekämpft!
Am 9. März 1848 nahm die Versammlung des Deutschen Bundes die schwarz-rot-goldene Trikolore (s. o. Abb. 12) als Flagge und den Doppeladler ohne alle monarchischen Attribute, schwarz mit goldener Wehr und roter Zunge, als Bundeswappen mit der Umschrift „Deutscher Bund“ an, gemäß den Beschlüssen vom 7. Mai 1846. Richtigerweise handelt es sich hierbei nicht um ein Wappen, sondern um ein Hoheitszeichen, da der Adler nicht in einen Schild gesetzt war. Seit seiner Entstehung als Konföderation aus 39 Staaten im Jahre 1815 hatte der Deutsche Bund keine eigene Flagge besessen.
Als die erste gewählte deutsche Nationalversammlung im Mai 1848 in Frankfurt zusammentraf, nahm sie Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben und den doppelköpfigen, ungekrönten, golden bewehrten, schwarzen Adler des Deutschen Bundes, nun in goldenem Felde, als Reichswappen an. Mit Verkündung der Beschlüsse der Reichsversammlung vom 31. Juli 1848 am 13. November 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold als Handelsflagge für alle Kauffahrteischiffe eingeführt. Sie entsprach den Nationalfarben. Gleichfalls festgelegt wurde eine deutsche Kriegsflagge, welche ebenfalls schwarz-rot-gold gestreift in einer quadratischen Oberecke das Reichswappen zeigte: ein schwarzer Doppeladler in gelbem Feld (Abb. 13). Ferner hatten Kriegsschiffe, die weder Admiralsflagge noch Kommodorestander führten, einen langen roten Kommandowimpel im Top zu setzen, welcher das quadratische Wappenfeld am Liek zeigt (Abb. 13a). Als Kriegsgösch wurde ein quadratisches Wappenbanner wie im Obereck der Kriegsflagge eingeführt (Abb. 14). Die Admiralsflagge war der Nationalflagge gleich. Die Nationalflagge mit dreieckigem Ausschnitt im fliegenden Ende war Stander eines Kommodores (Abb. 14a). Mit diesem Gesetz wurde auch die Anordnung der Streifen endgültig festgelegt.
Die Verwendung von Staats- und lokalen Flaggen zusammen mit der nationalen Handelsflagge wurde legalisiert. Dies war zumindest zur See ein Novum, da die Nationalität eines Schiffes nach gültigem Seerecht und den bestehenden Schiffahrtsverträgen immer nur durch eine einzige Flagge kenntlich zu machen war. Solche Flaggen sind unter den seefahrenden Nationen bekannt zu machen und anzuerkennen, womit der unmittelbare Schutz der eigenen Schiffahrts- und Handelsinteressen verbunden ist. Da dies noch nicht geschehen war, mußten der ausschließliche Gebrauch der Handelsflagge zurückgestellt werden und die Schiffe unter ihrer angestammten Städte- bzw. Landesflagge weiterfahren können. Unangenehmer war das Versäumnis, die neue Kriegsflagge durch die Seemacht Großbritannien anerkennen zu lassen, was dann im Deutsch-Dänischen Krieg am 4. Juni 1849 auch prompt zum Eklat führte. Bei der Verfolgung eines dänischen Kriegsschiffs vor Helgoland, welches zu jener Zeit in britischem Besitz war, wurden die deutschen Schiffe durch die Briten beschossen.
Die folgende Note der Briten, die an die Küstenstaaten und Städte und nicht etwa an die Zentralgewalt in Frankfurt gerichtet war, enthielt eine Passage, wonach deutsche Schiffe zukünftig gewahr sein müßten, womöglich als Piratenschiffe behandelt zu werden, wenn keine Regierung sie als in ihrer Zuständigkeit fahrend anerkenne. Die bereits beginnenden Auflösungstendenzen des Frankfurter Staates hatten ihr erstes prominentes Opfer gefunden. Die Beschießung war allerdings Rechtens, denn die deutschen Schiffe hatten bei der Verfolgung dieses dänischen Kriegsschiffs in kriegerischer Absicht die britischen Hoheitsgewässer und damit deren Neutralität verletzt – das fliehende dänische Kriegsschiff zuvor allerdings auch. Die besagte „Piratenklausel“ führte aber zu erheblicher nationaler Erregung und Verbitterung.
Die obengenannten Flaggen wurden von 1848 bis 1852 von der provisorischen Zentralgewalt in Frankfurt benutzt, bis es Preußen gelang, den Status quo ante in mehreren Schritten wiederherzustellen. Die ursprünglich angestrebte Reichsgründung mit Österreich war damit unerreichbar geworden. Die beiden Hauptkontrahenten Preußen und Österreich gingen eigene Wege. 1851 setzte sich jedoch die österreichische Auffassung durch, den alten Deutschen Bundestag wiederherzustellen, und Preußen mußte auf seine Vorstellungen verzichten.
Die 1848 in Hamburg durch Hamburger Reeder finanzierte und im Krieg um Schleswig-Holstein erfolgreiche deutsche Flotte konnte aus Geldmangel nicht mehr unterhalten werden. Die Küstenstaaten hatten nach wie vor Schiffe unter eigener Flagge laufen, so daß der Bundestag 1852 in einem weiteren Auflösungsschritt die Versteigerung der Flotte beschloß. Die Flaggen wurden am 11. April 1852 in Kiel letztmals niedergeholt und auf Anweisung Bismarcks zur Aufbewahrung in die Bundesfeste Mainz verbracht. In Frankfurt wurde Schwarz-Rot-Gold am 15. August 1852 endgültig von Bundespalais eingeholt.
Da aber die Flaggengesetze nie widerrufen wurden, betrachteten viele Schwarz-Rot-Gold weiterhin als die „wahre“ deutsche Flagge. So wurde sie 1863 beim deutschen Fürstentag in Frankfurt gehißt. Ebenso wurde sie als gemeinsame Flagge der von Österreich im Deutschen Krieg von 1866 angeführten Allianz der süddeutschen Staaten angenommen und vom 8. Deutschen Armeekorps als Armbinde in diesem erfolglosen Krieg getragen. Erst nach Gründung des Norddeutschen Bundes und Einführung neuer Flaggen 1867 verschwand Schwarz-Rot-Gold aus der Öffentlichkeit, lebte aber weiter.
Fortsetzung folgt
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