Freistaat Sachsen |
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Landesflagge"Die Landesfarben sind Weiß und Grün." (Verfassung vom 27.5.1992; GVBl. 1992: 243). "Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben weiß, unten grün." (VwV Beflaggung vom 19.3.2002; ABl. 2002: 442). Die Farben Weiß und Grün gelten seit 1815 als sächsische Landesfarben; schon während der Wende 1989 wurde die weiß-grün gestreiften Flagge Sachsens wieder gezeigt und nach der Wiedergründung des Landes auch ohne gesetzliche Regelung angenommen. |
Landesdienstflagge"Die Dienstflagge der Landesbehörden (Landesdienstflagge) besteht aus der Landesflagge zusätzlich mit dem mittig angeordneten sowie in den weißen und den grünen Streifen je zur Hälfte übergreifenden Landeswappen in einfacher Schildform darauf." (VwV Beflaggung vom 19.3.2002; ABl. 2002: 442). "Das kleine Wappen des Freistaates Sachsen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteilten Schild einen schrägrechten grünen Rautenkranz." (Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen vom 18.11.1991; GVBl. 1991: 383). Die Wappenverordnung vom 4.3.1992 (GVBl. 1992: 70) erwähnt auch schon die Landesdienstflagge, ohne sie jedoch genauer zu bestimmen. Bis zur 2002 erfolgten Verordnung herrschte also diesbezüglich eine gewisse Unsicherheit. Das Wappen ist das der askanischen Herzöge von Sachsen (seit Ende des 13. Jahrhunderts) und wurde auch von den nachfolgenden Herrschern aus dem Haus der Wettiner übernommen, schließlich ab 1918 vom Freistaat Sachsen. Ein großes Wappen könnte durch besonderes Gesetz bestimmt werden, was aber bisher nicht geschah. |
Weiterführende Links:Landeswohlfahrtsverband Sachsen |
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