Land Schleswig-Holstein |
---|
Landesflagge"Die Landesfarben sind blau-weiß-rot. Die Landesflagge zeigt die Landesfarben von oben nach unten in drei gleichbreiten Querstreifen." (Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.1.1957; GVBl. 1957: 29-31). Die Farben, abgeleitet aus den Wappenfarben von Schleswig und
Holstein, wurden seit 1843 als inoffizielle Flagge verwendet. Die
dänische Regierung verbot sie 1845, und auch als Schleswig-Holstein
Provinz Preußens wurde, wurden sie nie offiziell. Erst als
Schleswig-Holstein 1948 ein eigenes Land wurde, wurde die Flagge
offiziell anerkannt, endgültig mit dem Gesetz von 1957. |
Landesdienstflagge"Die Dienstflagge ist die Landesflagge; sie zeigt in der Mitte das Landeswappen." "Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild rechts auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, links in Rot ein silbernes Nesselblatt." (Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.1.1957; GVBl. 1957: 29-31). Die Löwen stehen seit 1245 für Schleswig und entstammen dem
dänischen Wappen. Das Nesselblatt (für Holstein) ist ursprünglich ein
gezackter Schildrand und findet sich bereits 1229 im Siegel der
Schauenburger, Grafen von Holstein. Seit etwa 1395 werden die beiden
Wappenbilder in unterschiedlicher Anordnung zusammen verwendet. |
Weiterführende Links:Kreise in Schleswig-Holstein |
Zurück zur Hauptseite | Zurück zu "Deutsche Flaggen" | Zurück zum Seitenanfang |