Land Mecklenburg-Vorpommern |
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Landesflagge"Die Farben des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ultramarinblau - Weiß - Gelb - Weiß - Zinnoberrot. Die Flagge ist längsgestreift." (Hoheitszeichengesetz vom 29.1.1991; GVBl. 1991: 14). Das Verhältnis der Streifenbreite zueinander ist wie 4:3:1:3:4. Die Flagge kombiniert die Farben blau-gelb-rot (aus der Mecklenburger Landesflagge), blau-weiß-rot
(aus den alten Mecklenburger Seeflaggen), blau-weiß (die pommerschen Farben) und weiß-rot (die
Farbkombination der meisten Hansestädte, z.B. Rostock, Stralsund,
Wismar, Greifswald). |
Landesdienstflagge"Die Dienstflagge zeigt in den beiden weißen Feldern die Wappenbilder von Mecklenburg und, in Kennzeichnung des Landesteils Vorpommern, von Pommern ohne Schilde nebeneinander. Der gelbe Streifen ist dafür unterbrochen." (Hoheitszeichengesetz vom 29.1.1991; GVBl. 1991: 14). "Wird die Dienstflagge als Banner- oder Hängefahne in Hochformat gesetzt, zeigt sie die beiden Wappenbilder übereinanderstehend, oben das Wappenbild Mecklenburgs und darunter das Wappenbild Vorpommerns." (Gesetz zur Änderung des Hoheitszeichengesetzes vom 14.6.1991; GVBl. 1991: 179). "Das kleine Landeswappen zeigt einen in der Mitte längs gespaltenen Schild. Im rechten Feld befindet sich der mecklenburgische Stierkopf auf goldenem Grund und im linken Feld der rote pommersche Greif auf silbernem Grund." (Gesetz zur Änderung des Hoheitszeichengesetzes vom 14.6.1991; GVBl. 1991: 179). Seit etwa 1200, seit der Zeit der obotritischen Fürsten, ist der
Stierkopf heraldisches Symbol Mecklenburgs. Auch der Greif gilt schon
seit dem frühen 13. Jahrhundert als Wappenbild für Pommern, und steht
jetzt für den westlichen Teil Pommerns (Vorpommern), der nach dem
zweiten Weltkrieg zu Mecklenburg kam. |
Flagge des Landesteils Mecklenburg"In den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern können zusätzlich
die traditionellen Farben und Flaggen geführt werden."
(Hoheitszeichengesetz vom 29.1.1991; GVBl. 1991: 14). Die Farben
wurden für Mecklenburg-Schwerin festgelegt als "oben blau, inmitten
goldgelb, unten roth" (Bekanntmachung betreffend die
mecklenburgischen Landesfarben vom 23.12.1863; RegBl. 1864: 10). Auch
die Verfassung des Landes Mecklenburg vom 16.1.1947 bestimmte: "Die
Landesfarben sind blau-gelb-rot." (RegBl. 1947: 1). |
Flagge des Landesteils Vorpommern"In den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern können zusätzlich
die traditionellen Farben und Flaggen geführt werden."
(Hoheitszeichengesetz vom 29.1.1991; GVBl. 1991: 14). Die Farben
Pommerns wurden am 22.10.1882 durch Allerhöchste Ordre des Königs von
Preußen als "Blau, Weiß" festgelegt (Deutscher Reichsanzeiger 1882:
no. 264) und werden jetzt für den 1945 zu Mecklenburg gekommenen Teil
- Vorpommern - verwendet. |
Weiterführende Links:Landkreise in
Mecklenburg-Vorpommern |
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