Deutsche Flaggen: Hamburg


Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburg Landesflagge

Landesflagge

Die Gestalt der hamburgischen Flagge ist seit 1751 festgelegt als "rothe Flagge mit einem weißen Stadtwapen" (Senatsbeschluß über die Schiffsflagge vom 14.5.1751). In der Verfassung vom 6.6.1952 (Art. 5) wurde dies bestätigt.

Die Burg ist als Siegelbild Hamburgs seit 1241 belegt, und wurde seit etwa 1470 auch in der Flagge verwendet. Eine der ältesten Flaggenverordnungen der Welt hatte 1270 bestimmt, daß "ein jedelc user borghere scal voren enen roden vlugher" (ein jeglicher unserer Bürger soll einen roten Flüger führen).

Hamburg Staatsflagge

Staatsflagge (für den Senat)

Erst 1897 wurde eine spezielle Staatsflagge geschaffen. Sie zeigt "in der Mitte der roten Flagge ein viereckiges weißes Feld (...), in welchem das große Staatswappen dargestellt ist." (Senatsbeschluß über die Staatsflagge vom 8.10.1897). Die Staatsflagge ist nicht Dienstflagge aller hamburgischen Behörden (dafür dienen entweder die Landesflagge oder die Admiralitätsflagge), sondern wird nur vom Senat verwendet (Senatsbeschlüsse vom 3.6.1949 und 11.5.1951).

Hamburg Admiralitätsflagge

Admiralitätsflagge

Die Admiralität als für Schiffahrts- und Hafenangelegenheiten zuständige Behörde hat seit 1642 eine eigene Flagge, die unter der Hamburger Burg noch einen blauen Anker zeigt. Sie wird heute noch als Bugflagge (Gösch) der staatlichen Wasserfahrzeuge und als Dienstflagge der Behörden, die für die Seeschiffahrt zuständig sind, geführt (Senatsbeschlüsse vom 3.6.1949 und 11.5.1951).

Weiterführende Links:

Flags of the World: Hamburg


Literatur:

Schurdel, HD (1995) Flaggen & Wappen Deutschland. Augsburg (Battenberg). [scu95]
Laitenberger, B & Bassier, M (2000) Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder (5. Auflage). Köln etc. (Carl Heymanns). [lab00]

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30. Dezember 2002
MEVS