Freie und Hansestadt Hamburg |
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LandesflaggeDie Gestalt der hamburgischen Flagge ist seit 1751 festgelegt als "rothe Flagge mit einem weißen Stadtwapen" (Senatsbeschluß über die Schiffsflagge vom 14.5.1751). In der Verfassung vom 6.6.1952 (Art. 5) wurde dies bestätigt. Die Burg ist als Siegelbild Hamburgs seit 1241 belegt, und wurde
seit etwa 1470 auch in der Flagge verwendet. Eine der ältesten
Flaggenverordnungen der Welt hatte 1270 bestimmt, daß "ein jedelc
user borghere scal voren enen roden vlugher" (ein jeglicher unserer
Bürger soll einen roten Flüger führen). |
Staatsflagge (für den Senat)Erst 1897 wurde eine spezielle Staatsflagge geschaffen. Sie zeigt
"in der Mitte der roten Flagge ein viereckiges weißes Feld (...), in
welchem das große Staatswappen dargestellt ist." (Senatsbeschluß über
die Staatsflagge vom 8.10.1897). Die Staatsflagge ist nicht
Dienstflagge aller hamburgischen Behörden (dafür dienen entweder die
Landesflagge oder die Admiralitätsflagge), sondern wird nur vom Senat
verwendet (Senatsbeschlüsse vom 3.6.1949 und 11.5.1951). |
AdmiralitätsflaggeDie Admiralität als für Schiffahrts- und Hafenangelegenheiten
zuständige Behörde hat seit 1642 eine eigene Flagge, die unter der
Hamburger Burg noch einen blauen Anker zeigt. Sie wird heute noch als
Bugflagge (Gösch) der staatlichen Wasserfahrzeuge und als
Dienstflagge der Behörden, die für die Seeschiffahrt zuständig sind,
geführt (Senatsbeschlüsse vom 3.6.1949 und 11.5.1951). |
Weiterführende Links:Flags of the World: Hamburg |
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