Deutsche Flaggen: Bremen


Freie Hansestadt Bremen

Bremen Landesflagge

Landesflagge

Die bremische Flagge, mehrfach gestreift von rot und weiß, mit zwei Reihen von Würfeln in verwechselten Farben am Flaggstock, wird seit mindestens 1691 verwendet. Die Zahl der Streifen war variabel, auch ob die Flagge mit oder ohne Wappen geführt wurde.

Die Flagge ohne Wappen gilt bis heute - auch ohne spezielle rechtliche Verordnung - als Landesflagge von Bremen, neben den Varianten mit Wappen (s. unten). Ihr Spitzname ist "Speckflagge" oder "Specksnieder" (niederdeutsch).

Bremen Staatsflagge mit mittlerem Wappen

Staatsflagge mit mittlerem Wappen

"Die Staatsflagge ist von Rot und Weiß mindestens achtmal gestreift und längs des Flaggenstocks mit der den Streifen entsprechenden Zahl abwechselnd roter und weißer Würfel in zwei Reihen gesäumt. Die Zahl der roten und die der weißen Streifen soll stets eine gerade sein. (...) Wenn die Flagge nur achtmal gestreift ist, so erhält das Mittelfeld das in § 1 geschilderte mittlere Wappen." (Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über das bremische Staatswappen vom 17.11.1891; GBl. 1891: 124-125).

Das bremische Wappen (der schrägliegende Schlüssel) ist als Siegelbild seit 1336 bezeugt. Die Bekanntmachung von 1891 definierte als "mittleres Wappen" den silbernen "Schlüssel in rotem, mit der goldenen Krone gekrönten Schild."

Bremen Staatsflagge mit Flaggenwappen

Staatsflagge mit Flaggenwappen

Neben der Staatsflagge mit mittlerem Wappen gibt es die Variante mit "Flaggenwappen", einer Abwandlung des großen Staatswappens. Dieses wird verwendet, wenn die Flagge mindestens zwölfmal gestreift ist (ebenfalls festgelegt in der oben erwähnten Bekanntmachung). Beide Flaggen sind einander rechtlich gleichgestellt.

Diese Bekanntmachung gilt bis heute. In einer weiteren "Verordnung, betreffend den Gebrauch des bremischen Staatswappens" vom 17.11.1891 (GBl. 1891: 123) wurde festgelegt, daß das Staatswappen "auf Flaggen auch von Privaten gebraucht werden" darf.

Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt

Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt

Die Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt ist eine Variante der Staatsflagge mit Flaggenwappen. "In der inneren oberen Ecke wird an Stelle von sechs rot-weißen Würfeln ein aufrecht stehender blauer Anker geführt." "Die im öffentlichen Dienst des Landes Bremen stehenden See- und Binnenschiffe und die öffentlichen Gebäude des Landes Bremen, die den Zwecken der Seeschiffahrt dienen, (...), führen neben der Landesflagge die Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt (Landesdienstflagge)." (Bekanntmachung, betreffend Landesdienstflaggen der bremischen Schiffahrt vom 19.9.1952; GBl. 1952: 103).

Weiterführende Links:

Flags of the World: Bremen


Literatur:

Schurdel, HD (1995) Flaggen & Wappen Deutschland. Augsburg (Battenberg). [scu95]
Laitenberger, B & Bassier, M (2000) Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder (5. Auflage). Köln etc. (Carl Heymanns). [lab00]

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10. März 2003
MEVS